Hilfe für Gewerbetreibende
Autor: Redaktion
Bad Kissingen, Sonntag, 24. Mai 2020
Die Möglichkeiten der Stadt Bad Kissingen, Gastronomie und Einzelhandel in der Corona-Krise zu helfen, sind begrenzt. Aber wenigstens auf Sondernutzungsgebühren will der Stadtrat jetzt verzichten.
Gastronomie und Einzelhandel sind nicht die einzigen Branchen in Bad Kissingen, denen die Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie in den vergangenen Wochen leere Kassen und Sorgen um die wirtschaftliche Existenz beschert haben. Sie gehören aber zu jenen unter den besonders Betroffenen, denen die Stadt helfen kann. Jetzt, da sie unter Einschränkungen den Betrieb wieder aufnehmen.
Üppig sind die städtischen Möglichkeiten angesichts absehbarer eigener Einbußen nicht. Aber vielleicht tragen ja bei kleinen Geschäften und kleinen Lokalen auch schon kleine Hilfen bei, den Fortbestand zu ermöglichen.
In Cent und Euro berechnet, hat der jetzt vom Stadtrat einstimmig beschlossene "Erlass von Sondernutzungsgebühren im Jahr 2020" nach Angaben des städtischen Ordnungsamtes einen Umfang von 41 057,07 Euro. So viel hat die Stadt laut Verwaltung heuer an Sondernutzungsgebühren für Warenaußenpräsentationen von Geschäften und Außenbestuhlungen von Gaststätten "zum Soll gestellt".
Grundsätzlich verlangt die Stadt laut Ordnungsamt für Warenaußenpräsentationen zehn Euro pro Quadratmeter und Monat. Im Einzelfall kämen dabei aber nicht mehr als 450 Euro an Jahresgebühr zusammen. Für Außenbestuhlungen berechne sich die Gebühr mit zwei Euro pro Quadratmeter und Monat.
Fällig werden solche Sondernutzungsgebühren eigentlich nicht nur, wenn Gaststätten Tische und Stühle oder Geschäfte Kleiderständer und Warenkörbe auf öffentlichen Grund stellen. Auch Gerüste oder Container auf Gehsteigen oder Straßen stellen Sondernutzungen dar. Dennoch kommt der weitaus überwiegende Anteil der 41 000 Euro von Gastronomen (19 000 Euro) und Einzelhändlern (22 000 Euro).
Zurückerstattung
Rund 30 000 von den 41 000 Euro waren laut Ordnungsamt bereits im Januar fällig. Sie sind nach Angaben von Ordnungsamtsleiter Rainer Warzecha weitgehend bezahlt. Die entsprechenden Beträge sollen zurückerstattet werden.
Die verbleibenden 11 000 Euro, vor allem für jene Außenbestuhlungen, die üblicherweise erst ab April oder Mai genutzt werden, wären auch erst Mitte April oder Mitte Mai fällig gewesen. Der frühere Oberbürgermeister Kay Blankenburg habe die Verwaltung aber ohnehin noch angewiesen, alle nach dem 17. März fälligen Sondernutzungsgebühren nicht abzubuchen.