Druckartikel: Fall "Schwarzstorch" abgeschlossen

Fall "Schwarzstorch" abgeschlossen


Autor: Redaktion.

Roßbach, Dienstag, 05. August 2014

Die Schweinfurter Staatsanwaltschaft stellt das Ermittlungsverfahren ein: Die Zerstörung des Schwarzstorch-Horsts im Roßbacher Forst sei nicht nachweisbar. Der LBV will sich jedoch nicht geschlagen geben.
Ein Schwarzstorchpaar in seinem Nest.  Foto: Carsten Rohde/FT-Archiv


Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat am 8. Juli ihre Ermittlungen wegen des im Roßbacher Forst verschwundenen Schwarzstorch-Horstes eingestellt. Man habe nicht feststellen können, "wer den Horst zerstört oder sonst beseitigt hat", heißt es in der Begründung des juristischen Bescheids.

In unmittelbarer Nähe des Baums, auf dem die Vögel gebrütet hatten, der so genannten Brauteiche, war eine Holzhieb-Maßnahme durchgeführt worden, welche Vogelschützer damals mit dem Verschwinden des Brutplatzes in Verbindung brachten. Zwar gab es einen "Beschuldigten", schreibt der Staatsanwalt. Ihm habe man jedoch "nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit" nachweisen können, dass er vom Bestehen des Horstes wusste, als er den Holzeinschlag vornahm.

Als im Sommer 2013 im Kreistag von einem für den Roßbacher Forst anvisierten Windpark-Projekt mit 18 Rotoren die Rede war, wurde öffentlich, dass in diesem Wald der Horst eines Schwarzstorchs von Unbekannten entfernt worden war. Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) erstattete daraufhin Anzeige, die Polizei ermittelte mehrere Monate. Dann beschäftigte sich die Staatsanwaltschaft Schweinfurt mit den Ergebnissen.
Marc Sitkewitz, Leiter der LBV-Bezirksgeschäftsstelle (Würzburg), bezeichnet das Ergebnis, zu dem die Staatsanwaltschaft jetzt im Bescheid kam, als "seltsam". "Ich kann das nicht nachvollziehen." Denn Daniel Scheffler, Kreisgruppenvorsitzender in Rhön-Grabfeld war als unterfränkischer Beringungsbeauftragter der Regierung seinerzeit im Roßbacher Forst oft unterwegs, sagte Sitkewitz. Anfang April habe er sich mehrfach mit dem Landratsamt in Verbindung gesetzt und darauf aufmerksam gemacht, dass die Schwarzstörche wieder auf der Brauteiche brüten, sagt der Geschäftsführer. Scheffler habe bewirken wollen, dass man die entsprechende Forstbehörde davon in Kenntnis setzt und Holzeinschläge dort vermeidet.

Der Inhalt von Schefflers Meldungen ist jedoch von der Kissinger Behörde nicht an den entsprechenden Forstbetrieb weitergeleitet worden, so steht es jedenfalls im Bescheid der Staatsanwaltschaft. Es könnte also sein, heißt es von Seiten des Gerichts, dass die Bäume um die Brauteiche zu einem Zeitpunkt für den Holzeinschlag gekennzeichnet wurden, als der Horst bereits verschwunden war.

Sitkewitz zweifelt an dieser Darstellung. Für ihn ist unverständlich, dass die Sache eingestellt wurde, obwohl es sogar einen Beschuldigten gibt. Zumal die Personen, die im Roßbacher Forst Holzeinschläge zu verantworten haben, alle wissen, dass auf der Brauteiche ein Schwarzstorchpärchen brütete, sagt der Bezirksgeschäftsführer.

Antrag auf Sanierung
Ihn erinnere das an den Ausgang der beiden Verfahren im Landkreis Rhön-Grabfeld. Dort wurden seinerzeit mehrere Rotmilane ganz offensichtlich vergiftet, sagt Sitkewitz. Wegen "mangelnden öffentlichen Interesses" wurden die Ermittlungen damals aber eingestellt. Der LBV will sich jedoch im Roßbacher Fall nicht geschlagen geben. Sitkewitz hat gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Widerspruch eingelegt. Beim Bad Kissinger Landratsamt stellte er darüber hinaus schon am 7. Juli einen Antrag auf Sanierung des "eingetretenen Biodiversitätsschadens", denn der Schwarzstorch-Horst sei durch das Fällen der Bäume rundum "entwertet" worden.
Nach dem Umweltschadensgesetz wurde in diesem Fall der "Schutz von Arten und Lebensräumen" verletzt, zitiert der Geschäftsführer aus dem Gesetz. Denn bei dem einst vorhandenen Brutplatz handle es sich um einen angestammten und jahrelang genutzten Horst des Schwarzstorchs und damit um eine "Fortpflanzungsstätte sowie einen natürlichen Lebensraum". Da es nach Sitkewitz‘ Angaben nur zwei Brutplätze des Ciconia Nigra im Landkreis gibt, müsse die "Funktionalität der Fortpflanzungsstätte" wieder hergestellt werden. Falls die Bäume rundum nicht vorsätzlich entfernt wurden, so sei der Holzhieb jedoch "fahrlässig" erfolgt, schreibt Sitkewitz in seinem Antrag an die Kissinger Behörde.

Erneut mit Fall befassen?
Mit dem Antrag will er die Behörde dazu veranlassen, sich mit dem Fall erneut zu befassen. "Es muss klar werden, dass man einen Horst nicht wegen eines Windparks entfernen kann." Seiner Ansicht nach wäre es auch längst Aufgabe des Landratsamts gewesen, eine Ruhezone rund um den Horst im Roßbacher Forst zu kennzeichnen, wie das beispielsweise die Lohrer Behörde am dortigen Brutplatz der Schwarzstörche tat.
Isolde Krapf