AfDler beleidigt einen Parteikollegen
Autor: Redaktion
Bad Kissingen, Freitag, 08. Februar 2019
In einer geschlossenen AfD-WhatsApp-Gruppe postete ein Teilnehmer "Hitler-Grüße" zu Weihnachten..
Normalerweise interessiert die Öffentlichkeit und auch Gerichte nicht, wenn in einer geschlossenen Chatgruppe im Internet Mitglieder derselben mit Beleidigungen aufeinander losgehen.
Die verbalen Ausfälle eines 62-jährigen AfD-Mitgliedes des Kreisverbandes Unterfranken-Nord (Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld) gegen ein 44-jähriges Vorstandsmitglied diese Kreisverbandes beschäftigten nur deshalb die Justiz, weil der massivst beleidigte 44-Jährige den 62-Jährigen anzeigte. Einen Strafbefehl akzeptierte dieser nicht, und so landete die Sache im Mai 2018 vor dem Amtsgericht Bad Kissingen in einer öffentlichen Hauptverhandlung.
Botschaft mit Hitler-Stimme
;Nur so wurde bekannt, dass der ältere AfD-ler in der AfD-WhatsApp-Gruppe "Aufrecht und aktiv" im Dezember 2017 eine Audio-Datei gepostet hatte, in der eine Hitler-Stimme den Gruppenmitgliedern allseits frohe Weihnachtsgrüße überbrachte. Das erfuhr der 44-Jährige, damals im Vorstand des AfD-Kreisverbandes Unterfranken Nord. Er forderte den 62-Jährigen auf, es zu unterlassen, derart braunen Müll einzustellen. Die Regierungsmedien würden das breittreten, wenn sie davon erführen. Es folgte die Antwort des 62-Jährigen, es hätten wohl schon die Maden sein "krankes Hirn angefressen", er empfehle eine Therapie, "bevor die Maden kotzen".
In einem weiteren Post gegen den 44-Jährigen schlägt der 62-Jährige ein "Entnazifizierungs-, Entlausungs-, Entmadungsprogramm in einer Gaskammer" vor. All diese Beleidigungen leugnete der Angeklagte im Mai letzten Jahres beim Prozess vor dem Amtsgericht in Bad Kissingen. Die Richterin sah die Tatbestände dagegen als erwiesen an und verurteilte den Frührentner zu einer Geldstrafe von 1250 Euro (50 Tagessätze à 25 Euro). Dagegen legte der Mann Berufung ein - mit wenig Erfolg.
Berufung verworfen
Nun verwarf die 3. Kleine Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt sowohl die Berufung des Angeklagten, der sich erneut als unschuldig bezeichnete, als auch die der Staatsanwaltschaft, die eine höhere Geldstrafe (1800 Euro) forderte. Damit bleibt's beim Strafmaß des Amtsgerichts. Doch auch dagegen gibt es ein Rechtsmittel, das der Revision, so der Vorsitzende Richter.
Wie schon die Erstinstanz sah auch die Berufungskammer die Schuld des Angeklagten als erwiesen an. Nichts deute darauf hin, dass die beleidigenden Einträge unter dessen Namen von einem Dritten eingestellt worden seien. Als Zeuge hatte erneut der 44-Jährige ausgesagt, dem der Frührentner Maden im Hirn nachgesagt sowie ein Entlausungs- und Entmadungsprogramm in einer Gaskammer empfohlen hatte.
Rauswurf mit Verzögerung
Der Kammervorsitzende zitierte Mahnungen des 44-jährigen AfD-Mannes an Funktionäre der Bezirksebene: "Wir können es uns nicht leisten, dass die Lügenpresse Wind von den rechten Äußerungen bekommt." Und: "Wir sind keine Partei, die sich Weihnachtsgrüße von einem Massenmörder zusendet." Erreicht hat er damit vor Ort zumindest wenig.