Druckartikel: Nüdlingen: Roter Ring statt helle Laterne

Nüdlingen: Roter Ring statt helle Laterne


Autor: Charlotte Wittnebel-Schmitz

Nüdlingen, Montag, 31. Oktober 2022

Nüdlingen schaltet seine Straßenlaternen aus, stattdessen kommen roten Laternenringe. Was es mit ihnen auf sich hat und welche Parkregeln Autofahrer beachten müssen, wenn sie kein Knöllchen oder Schäden am Auto riskieren wollen.
Wenn diese Folie an der Laterne klebt, müssen Autofahrer aufpassen.Foto: Gerhard Meißner/Archiv/Symbolbild


Im Ortsteil Nüdlingen werden ab dem 1. Dezember zwischen 1 Uhr bis 4 Uhr nachts die Straßenlaternen ausgeschaltet. Ob sie auch in Haard dunkel bleiben, ist noch offen. Das hängt vom Bayernwerk ab, erklärt Bürgermeister Harald Hofmann (CSU).

Entlang der Ortsdurchfahrt durch Nüdlingen (B287) und der Kreisstraße 17 bleiben die Laternen an. "An den uralten Kabelsträngen hängen noch Straßen dran, die wir nicht ausmachen können", sagt Hofmann. Deshalb bleiben auch Lampen an, die mit denselben Schaltkreisen verbunden sind, obwohl sie nicht direkt entlang der B287 oder der K17 stehen.

Welche Straßen bleiben hell und welche sind dunkel? Die genauen Straßennamen will der Bürgermeister noch nicht bekannt geben, erst will er darüber den Gemeinderat in der Sitzung am 8. November informieren. Erstmal heißt es also von ihm: "In Nüdlingen wird bis auf die Kreis- und Bundesstraße das Licht ausgemacht."

Das ist nicht nur für Menschen relevant, die nachts die Zeitung austragen, spät nach Hause kommen oder ihre Wohnung früh verlassen, sondern auch für alle, die abends ihr Auto in Nüdlingen parken. Dieses muss nämlich sichtbar bleiben, wenn die Straßenlaternen aus sind.

Deshalb bekleben die Mitarbeiter der Gemeindewerke bis zum 1. Dezember die Laternen, die nachts aus sind, mit einer roten reflektierenden Folie. Die "Laternenringe" (auch "Verkehrszeichen 394" genannt) müssen an Lampen innerhalb geschlossener Ortschaften angebracht werden, die nicht die gesamte Nacht eingeschaltet sind. Eine genaue Uhrzeit stehe nicht auf ihnen, sagt Hofmann.

Das bedeutet für Autofahrer: Wer auf dem öffentlichen Grund einer Straße parke, müsse die ganze Nacht das Parklicht anhaben, sagt Hofmann.

Schafft das die Autobatterie? Hofmann rechnet diesbezüglich mit keinen Problemen. Er ginge davon aus, dass Autohersteller die Leistung der Batterie so kalkulierten, dass sie ein Wochenende überstehe. Um die Autobatterie zu schonen, könne man natürlich auch warten, bis die Straßenlampe ausginge und dann das Parklicht anmachen, sagt Hofmann in scherzhaftem Ton.

Wie lange bleiben die Laternen nun aus? "Der Gemeinderat hat es beschlossen. Wir machen das jetzt und schauen dann", sagt Hofmann. Sollte es aus der Bevölkerung Widerstand geben, etwa aufgrund von Sicherheitsbedenken, werde man das Thema erneut im Gemeinderat behandeln. "Aber Energie zu sparen, ist nie verkehrt." Rund 25 Prozent Strom könne damit eingespart werden, äußerte Hofmann im September in einer Sitzung.

Die Gemeinde hat in den vergangenen Jahren die Straßenbeleuchtung Schritt für Schritt auf LED umgestellt. Seit kurzem sei nun auch die Ortsdurchfahrt mit LED beleuchtet. "Damit ist Nüdlingen zu einhundert Prozent auf LED umgestellt."

LED und wenig Kriminalität

In Haard gelte dies nur für die Nüdlinger Straße und die Albrecht-Merck-Straße. Der Einsatz weiterer LED-Lampen ist geplant.

Thomas Baumeister, stellvertretender Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Bad Kissingen, sagt: "In Nüdlingen haben wir momentan keine Kriminalität, die Anlass zur Sorge gibt." Das Furchtgefühl, dass Menschen in Deutschland im Dunklen hätten, entspreche oft nicht der objektiv feststellbaren Sicherheitslage. Aber: "Es treibt die Bürger um", sagt Baumeister. "Wir versuchen schon, dass dort mal eine Streife entlangfährt, immer abhängig von der Einsatzlage natürlich."

Er rät, eine leistungsstarke Taschenlampe mitzunehmen, wenn man nachts raus müsse. Oder wenn es nicht unbedingt sein müsse, eben zuhause zu bleiben. Die Polizei bräuchten die Beleuchtung durch die Straßenlaternen bei Einsätzen nicht zwangsläufig.

Was muss ich beachten, wenn ich das Auto im Dunkeln parke?

Beleuchtung des Fahrzeugs Die Beleuchtung parkender Fahrzeuge ist in § 17 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung geregelt, teilt Unternehmenssprecher Alexander Schnaars vom ADAC mit. Darin heißt es, dass haltende Fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten sind. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen. Eine eigene Beleuchtung ist hier entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht.

Unterschied Standlicht / Parklicht Das Parklicht befindet sich nur auf einer Fahrzeugseite (links oder rechts) und wird meist mit dem Blinkerhebel eingeschaltet. Das Standlicht dagegen leuchtet sowohl vorne als auch hinten beidseitig. Oft wird Standlicht dadurch erzeugt, dass das Parklicht auf beiden Seiten eingeschaltet wird, heißt es vom ADAC.

Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Autofahrer beim Parken in unbeleuchteten Bereichen immer das Standlicht einschalten. Das Parklicht reicht dort nicht aus.

Bußgelder Das Verwarngeld bei Nichtbeachtung der Beleuchtung beträgt 20 Euro, bzw. 35 Euro, wenn es zu einer Sachbeschädigung kommt, heißt es vom ADAC weiter.

Batterie Alexander Schnaars vom ADAC sagt: "Eine intakte Batterie verkraftet es üblicherweise, wenn das Park- oder Standlicht eine ganze Nacht lang durchleuchtet." Vergesse man es jedoch ein ganzes Wochenende, könne unter Umständen die Batterie so weit entleert sein, dass das Auto nicht mehr anspringt. Bei Fahrzeugen mit Leuchtdioden in Park- und/oder Standlicht dauere das länger, weil LEDs deutlich weniger Strom verbrauchen. "Die Leistung der Batterie kann in einer Werkstatt festgestellt werden", teilt Schnaars mit.

Laternenringe reflektieren das auftretende Licht. Es gibt sie im Landkreis Bad Kissingen bisher nicht so häufig, meint Thomas Baumeister von der Polizei.