Weniger Vorschriften für Bauherren
Autor: Dieter Britz
Münnerstadt, Mittwoch, 05. August 2015
Der Wunsch nach alternativen Häusern wird immer größer. Deshalb hat der Marktgemeinderat eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Maßbacher Weg" in Poppenlauer beschlossen.
Im Baugebiet "Maßbacher Weg" im Ortsteil Poppenlauer, das aus der Zeit 2001/2002 stammt, als das Bauen strenger reglementiert war und man auf Einheitlichkeit in Wohngebieten Wert legte, sollen Bauherren in Zukunft mit weit weniger Vorschriften als bisher ihre Wunsch-Häuser errichten können.
Keine Einwände von Bürgern
Grundsätzlich hatte der Marktgemeinderat bereits im Februar das dazu nötige umfangreiche Anhörungsverfahren der Behörden und "sonstiger Träger öffentlicher Belange" sowie von Bürgern in die Wege geleitet. Nun behandelte das Gremium die eingegangenen Stellungnahmen. Von Bürgern kamen keinerlei Einwände. Drei Behörden und sonstige Stellen meldeten sich gar nicht, 18 teilten nur mit, dass sie nichts gegen die Änderung des Bebauungsplanes einzuwenden haben. Von einigen kamen etwas längere Stellungnahmen.
Vier Häuser stehen in diesem Baugebiet bereits. Zwei Häuser sind geplant, sagte Bürgermeister Matthias Klement (CSU) auf Anfrage. Damit bleibt dann noch Platz für acht weitere Häuser. Die Bauplätze sind zum Teil privat, einige gehören der Marktgemeinde.
In der Sitzungsvorlage heißt es, "Intention dieser Bebauungsplanänderung ist, die baulichen Festsetzungen des Bebauungsplanes auf die zwingend notwendigen zu reduzieren". Der Wunsch und Bedarf nach alternativen Baukörperformen und individuellerer Gestaltungsfreiheit werde bei den Bauherren gemeindeübergreifend immer größer. Deswegen würden geplante Bauvorhaben oftmals an einschränkenden Festsetzungen speziell zur Dachgestaltung und Stellung der Gebäude scheitern.
Gegen Empfehlung
Deshalb solle durch die Reduzierung und Überarbeitung der Festsetzungen künftigen
Bauinteressenten ein breiteres Spektrum an Möglichkeiten zur Verwirklichung ihrer Vorhaben geboten werden. "Aus diesen Gründen sollen im Zuge des vorliegenden Verfahrens, schlussendlich auch Farbe, Form, Eindeckung oder Ausführung der Dächer nicht mehr festgesetzt werden", beschloss der Marktgemeinderat. Weiter heißt es ganz kurz: "Der Empfehlung des Kreisbaumeisters wird vom Marktgemeinderat deshalb nicht entsprochen." Bürgermeister Klement bestätigte dazu, dass der Kreisbaumeister in seiner Stellungnahme enger gefasste Bauvorschriften vorgeschlagen habe.
Gemeldet hat sich auch das bayerische Landesamt für Denkmalpflege, denn bei Arbeiten im Jahr 2000 waren Funde aus der römischen Kaiserzeit und aus der Latène-Zeit (ca. 450 v. Chr. bis Christi Geburt, benannt nach dem Ort La Tène am Neuenburgersee in der Schweiz) aus dem Boden geholt worden.
"Sowohl im Rahmen der Erschließungsarbeiten als auch bei der Veräußerung der Bauparzellen wird der Mark Maßbach darauf hinwirken, dass die denkmalpflegerischen Belange ausreichend berücksichtigt werden", beschloss deshalb der Marktgemeinderat. Bauherren sind rechtlich verpflichtet, entsprechende Funde den Behörden zu melden, damit diese sie sichern können.
Einstimmige Billigung
Nach Behandlung aller Stellungnahmen billigte der Marktgemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes "Maßbacher Weg" einstimmig. Der Planentwurf wird nun öffentlich ausgelegt und geht erneut an Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, damit diese nochmals Stellungnahmen abgeben können.