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Vorauszahlungen für Straßenbau


Autor: Dieter Britz

Maßbach, Mittwoch, 01. Oktober 2014

 Die Bürger müssen rund 154 000 Euro der Kosten übernehmen. Die erste Rate wird noch in diesem Jahr fällig, die zweite und dritte folgen 2015. In Härtefällen kann der Marktgemeinderat Stundungen genehmigen.
Rund 300 000 Euro beträgt der Anteil des Marktes am Ausbau der Straße "Am Falltor."  Foto: Dieter Britz


— Den Ausbau der Ortsdurchfahrt der Straße "Am Falltor" in Poppenlauer müssen die Anlieger über Straßenausbaubeträge teilweise selbst bezahlen. Ab Oktober sollen Vorauszahlungen erhoben werden, beschloss der Marktgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Dies ist möglich, da mit der Baumaßnahme begonnen wurde, wie jeder schon seit längerer Zeit merkt, wenn er durch den Ort fahren will.
Nach einer Aufstellung des staatlichen Bauamtes Schweinfurt beträgt der Anteil des Marktes Maßbach 290 000 Euro. Dazu kommen Kosten für die Tieferlegung von Straßenbeleuchtungskabeln in Höhe von 3700 Euro. Der Gemeindeanteil an den Kanal-Erneuerungskosten beträgt 16 000 Euro. Da es sich um eine Staatsstraße handelt, wird hier nur ein Anteil für die Gehwege (25 Prozent) angesetzt. Vom insgesamt beitragsfähigen Aufwand in Höhe von 309 000 Euro übernimmt die Gemeinde die Hälfte. Es bleiben also rund 154 000 Euro, die auf die Bürger umgelegt werden.
Der Marktgemeinderat hatte zu entscheiden, in welcher Form nun Vorauszahlungen zu leisten sind. Im Haushalt 2014 stehen bereits 50 000 Euro als Beitragseinnahmen, heißt es in der Vorlage der Verwaltung für den Marktgemeinderat. Deshalb beschloss dieser, dass die Anlieger noch dieses Jahr 40 Prozent der voraussichtlichen Kosten, die auf ihre Grundstücke entfallen, bezahlen sollen. Das bringt knapp 56 000 Euro in die Gemeindekasse.
Zwei weitere Raten in Höhe von jeweils 30 Prozent der voraussichtlichen Kosten sollen dann am 1. März und am 1. September 2015 fällig werden. Zusammen betragen die Vorauszahlungen also 90 Prozent. Damit sollen, so Bürgermeister Matthias Klement (CSU), mögliche Überzahlungen vermieden werden. Die restlichen Kosten werden nach Abschluss der Arbeiten in einer Schlussabrechnung erhoben. Beschlossen wurde auch, dass der Marktgemeinderat in Härtefällen eine Stundung genehmigen kann.

Schlussrechnung nicht anerkannt

Gar nicht einverstanden mit der Schlussabrechnung für den ersten Bauabschnitt der Landschaftsbauarbeiten an der neuen Kindertagesstätte in Poppenlauer zeigte sich die Mehrheit des Marktgemeinderates. Der Auftrag war für knapp 82 000 Euro an eine Firma vergeben worden. Die Schlussrechnung lautete aber über 105 000 Euro. Das von der Gemeinde beauftragte Landschaftsplanungsbüro hat die Rechnung geprüft und "als sachlich und rechnerisch richtig festgestellt", heißt es in der Verwaltungsvorlage an den Marktgemeinderat.
Die Mehrkosten in Höhe von 23 000 Euro seien unter anderem dadurch entstanden, dass mehr Boden ausgetauscht werden musste, als ursprünglich vorgesehen. "In Anbetracht der Tatsache, dass die Leistungen erbracht worden sind und eine schlüssige Begründung dazu vorliegt, wird dem Marktgemeinderat vorgeschlagen, die Schlussrechnungssumme inklusive der Mehrkosten anzuerkennen", heißt es in der Verwaltungsvorlage. Dem allerdings folgten die Räte nicht. Sie stimmten schließlich dem Vorschlag von Bürgermeister Klement zu, den Punkt zu vertagen und bei der nächsten Beratung einen Vertreter des Landschaftsplanungsbüros dazu zu holen.