Druckartikel: Viel Ärger mit einer Werbetafel

Viel Ärger mit einer Werbetafel


Autor: Thomas Malz

Münnerstadt, Donnerstag, 16. Dezember 2021

Weil der Stadtrat den Bau eines "City-Star-Bords" auf einem unbebauten Grundstück an der Entlastungsstraße konsequent ablehnt, wird das Landratsamt einschreiten müssen.
Auf diesem Grundstück möchte eine Firma aus Rheinland-Pfalz eine rund 5,5 Meter hohe Werbetafel errichten. Der Stadtrat lehnte das jetzt zum dritten Mal ab. Nun wird das Landratsamt anstelle der Stadt das Okay geben.


Bereits zum dritten Mal musste sich der Stadtrat mit dem Bauantrag über die Errichtung eines "beleuchteten und doppelseitigen City-Star-Bord auf Monofuß" auf einem Grundstück zwischen Bahngleisen und Entlastungsstraße (früherer Gebrauchtwagenhandel, etwa auf Höhe von "Netto") beschäftigen.Rund 5,5 Meter ist die Anlage hoch, wobei die Werbefläche rund drei mal vier Meter misst. Hauptsächlich, weil sich das Grundstück unmittelbar neben der Altstadt und neben dem Sanierungsgebiet Bahnhof mit Umfeld liegt, hatte der Bauausschuss am 2. August das gemeindliche Einvernehmen verweigert, wie es im Amtsdeutsch heißt. Auch fanden die Ausschussmitglieder, dass es dann zu viele Werbeanlagen an der Entlastungsstraße gibt.

Skeptische Stellungnahmen

Damit standen die Münnerstädter Kommunalpolitiker nicht allein. Vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege kamen ebenfalls Bedenken und das Staatliche Bauamt in Schweinfurt, das für die Entlastungsstraße zuständig ist, lehnte die Werbeanlage komplett ab. Andere Behörden hatten aber keine Bedenken.

Das Landratsamt Bad Kissingen als Genehmigungsbehörde teilte am 19. Oktober der Stadt Münnerstadt mit, dass die vorgebrachten Argumente für eine Ablehnung des Vorhabens nicht ausreichen. "Zur Vermeidung einer Untätigkeitsklage muss das Landratsamt Bad Kissingen zeitnah entscheiden", heißt es in dem Schreiben. Eine störende Häufigkeit von Werbemöglichkeiten sah das Landratsamt auch. Außerdem wollte die Behörde noch einmal mit dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Staatlichen Bauamt Kontakt aufnehmen. Also wurde die Stadt aufgefordert, sich noch einmal mit dem Thema zu befassen, was der Stadtrat am 8. November auch tat. Die Kommunalpolitiker sahen aber nicht den geringsten Grund, an ihrer ursprünglichen Entscheidung etwas zu ändern. Also verweigerten sie erneut ihre Zustimmung.

Nur zwei Wochen später, am 23. November, bekam die Stadt wieder Post vom Landratsamt. Darin hieß es, dass nach einer erneuten Anhörung der beteiligten Behörden keine bzw. keine ausreichenden Einwände gegen das Bauvorhaben bestehen und es somit zulässig ist. Die Verweigerung des so genannten gemeindlichen Einvernehmens ist nach Auffassung des Landratsamtes rechtswidrig. Deshalb beabsichtigt die Behörde, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen.

Normaler Vorgang

Das heißt, das Landratsamt erteilt das Einverständnis anstelle der Stadt. Das ist keine Willkür, sondern ein ganz normaler Vorgang, wenn das Bauvorhaben zulässig ist. Das Landratsamt muss den Bauantrag bearbeiten, um nicht Gefahr zu laufen, dass der Antragsteller gegen die Verzögerung bzw. unberechtigte Ablehnung juristisch vorgeht. Und wie Recherchen im Internet ergeben haben, sind für die Firma aus Rheinland-Pfalz Klagen gegen nicht genehmigte Werbeanlagen ein ganz normaler Vorgang.

Das Landratsamt Bad Kissingen hat der Stadt Münnerstadt im Zuge der Anhörung noch einmal die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben, weshalb der Bauantrag bei der jüngsten Stadtratssitzung ein drittes Mal auf der Tagesordnung stand. "Im Flächennutzungsplan wird das Grundstück komplett dem Bahngelände zugeordnet. Zudem grenzt das Grundstück an das Sanierungsgebiet 'Alter Bahnhof mit Umfeld' an. Der Ensemblebereich der 'Altstadt' befindet sich gegenüberliegend der Altstadt", begründet die Stadt ihre ablehnende Haltung.

Bisher habe das Grundstück als Verkaufsraum für gebrauchte Autos gedient. Weil es keine Gebäude gibt, die störend in die Höhe ragen, habe sich die Nutzung in das Erscheinungsbild des Bahngeländes eingefügt. "Die Errichtung der geplanten Werbeanlage wirkt dagegen entfremdend auf das Bahngelände", meint der Stadtrat. Außerdem werde das städtebauliche Konzept des Sanierungsgebietes "Alter Bahnhof mit Umfeld" empfindlich gestört.

In der Stellungnahme wird auch auf die Altstadt und die dort geltende Gestaltungssatzung hingewiesen. Danach dürfen Werbeanlagen den Charakter der Altstadt nicht beeinflussen. Bei dem Grundstück ander Entlastungsstraße handele es sich aufgrund seiner Lage um ein ortsbildprägendes Grundstück zum Eingangsbereich der Altstadt. "Die geplante Werbeanlagen befindet sich auf der zugewandten Seite zur Altstadt und ordnet sich in Form, Farbe und Gestaltung nicht unter. Sie wirkt auf den Bereich der Altstadt unangemessen und störend", urteilt der Stadtrat. Und so lehnte das Gremium den Bauantrag ein drittes Mal einstimmig ab.

Wegen der vorliegenden Stellungnahmen der Behörden ist davon auszugehen, dass nun das Einvernehmen ersetzt wird und er Bauantrag genehmigt wird. Dann wird der "beleuchtete und doppelseitige City-Star-Bord auf Monofuß" gebaut.