Schwarzbau im zweiten Anlauf genehmigt
Autor: Daniel Wiener
Maßbach, Mittwoch, 17. Sept. 2014
Landratsamt hält die Begründung des Gemeinderates für nicht ausreichend. Antragstellerin muss Bußgeld zahlen.
Der Errichtung eines Nebengebäudes in der Mittleren Aubergstraße in Poppenlauer hat der Marktgemeinderat nun doch noch nachträglich das Einvernehmen erteilt. Dieses Ansinnen war in der Sitzung vom 15. Juli noch abgelehnt worden, weil die Antragstellerin zuvor schon zweimal auf die gleiche Weise ihre Vorhaben hatte absegnen lassen können.
Eine Gegenstimme
Der Antrag war nach der Ablehnung vom 15. Juli zum Landratsamt als übergeordneter Behörde weitergeleitet worden. Diese beschied dem Gemeinderat nun, dass dessen vorgebrachte Begründung für die "Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nicht ausreichend ist". Dies wiederum verstand das Gremium zunächst gar nicht.
Diethard Dittmar (SPD) bekundete gleich, auch diesmal nicht zustimmen zu wollen, weil das Landratsamt "sonst immer recht kleinlich ist, hier aber Milde walten lässt".
Verwaltungsleiter Eckard Händel wurde um Aufklärung ersucht. Das Wohl der Allgemeinheit sei nicht beeinträchtigt, und in ähnlich gelagerten Fällen sei auch schon Zustimmung erteilt worden, habe das Landratsamt mitgeteilt. Gleichwohl werde das Verhalten der Antragstellerin "missbilligt und gerügt". Das Verhalten des Gemeinderates hingegen fand Anerkennung im Landratsamt, weil "Flagge gezeigt wurde", dass nicht jeder machen kann, was er will. Weil der Antragstellerin für ihr Fehlverhalten ein Bußgeld auferlegt werden soll, konnte sich das Gremium - bis auf Diethard Dittmar - dann doch zu einer nachträglichen Genehmigung durchringen.
Um eine weitere Stellungnahme zu vier geplanten Windkraftanlagen zwischen Poppenlauer und Wermerichshausen wurde die Marktgemeinde
ersucht. Die planende Firma Energieallianz Bayern hatte das Landratsamt im Zuge der Vorbescheidsverfahren insbesondere um Klärung von Fragen rund um Zufahrtswege und Flächennutzungspläne gebeten. Auch die immissionsrechtlichen Werte wurden nochmals hinterfragt. Der Gemeinderat sah in allen Punkten keine Bedenken. Wie Bürgermeister Matthias Klement (CSU) betonte, darf diese Stellungnahme nicht mit der später noch notwendigen umfassenden Prüfung und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen des eigentli chen Genehmigungsverfahrens verwechselt werden.
Kein Geld für "Gegenwind"
Um Windkraft ging es auch bei einem Antrag der Bürgerinitiative (BI) Gegenwind Rothhausen bezüglich der fünf bereits in Betrieb befindlichen Rotoren bei Volkershausen.
Weil die BI die nur theoretisch ermittelten Immissionswerte anzweifelt, will sie die Schallbelastung nun reell messen lassen, um längere Abschaltzeiten zu erreichen. Für ein rechtlich verwertbares Gutachten muss die Messanlage am Schalksberg auf Maßbacher Gemarkung aufgestellt werden, weshalb die Marktgemeinde um Kostenbeteiligung ersucht wurde. Die Gemeinde Thundorf hatte sich bereits bereit erklärt, ein Drittel der Kosten zu übernehmen. Der Maßbacher Marktgemeinderat lehnte eine Beteiligung in gleicher Höhe jedoch "aus grundsätzlichen Erwägungen" ab.
Grundsätzlich keine Bedenken gab es gegen die Planung für einer Photovoltaik-Freiflächenanlage an der Bahnlinie südlich des Talhofes in Poppenlauer. Eine derartige Energiequelle könnte sich die Firma nef GmbH (Neue Energie Franken) dort gut vorstellen.
Die Grundstücke liegen laut Klement im Außenbereich; dort seien privilegierte Vorhaben zulässig.
Es sei jedoch eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Die Kosten dafür würde die nef GmbH übernehmen. Weil die Anlage fernab vom Ort liegt und auch keine Flächen versiegelt werden, sah das Gremium keinen Grund, die Zustimmung zu verweigern. Wolfgang Rützel sprach die Befürchtung aus, dass sich aufgrund gekürzter Förderung für Solarenergie eine Verwirklichung bald nicht mehr rentieren wird.
Urnengrab kostet 275 Euro
Im Poppenlaurer Friedhof soll auf eine weitere Urnenwand verzichtet werden. Dafür wurden jetzt Pläne für neue Urnengräber vorgelegt.
Sollten in der bestehenden Urnenwand nach Ablauf der Nutzungsfrist wieder Urnenkammern frei werden, können diese wieder zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Im Haushaltsplan wurden dafür 10 000 Euro eingestellt. Eine Summe, die jedoch deutlich unterschritten werden kann, wie Bauhofleiter Wolfgang Brust ausführte. Die Gebühr für ein Urnengrab soll, wie in Volkers-hausen und Weichtungen, für zehn Jahre bei 275 Euro liegen.