Räte genehmigen Werbeanlagen
Autor: Dieter Britz
Maßbach, Mittwoch, 29. Juni 2016
Die Filiale eines Discounters wird nach einem Umbau am Montag wiedereröffnet, auch die Fassade wurde dazu umgestaltet.
Der FC Poppenlauer darf neben der gemeindeeigenen Sportanlage ein Lager und Toilettenräume mit einer darüberliegenden Terrasse errichten. Der Verein wollte, bevor er die Planung vorantreibt und Geld investiert, die Zustimmung des Marktgemeinderates bekommen. Die gab das Gremium auch in seiner jüngsten Sitzung ohne lange Diskussion.
"Der Marktgemeinderat beschließt, dem Vorhaben positiv gegenüberzustehen", heißt es ausdrücklich in dem Beschluss. Jetzt muss der Verein einen Bauantrag dazu einreichen, der dann wieder den Marktgemeinderat beschäftigen wird.
Die Lebensmittelfiliale Norma in der Volkershausener Straße wird gerade umgebaut und erweitert. Noch laufen die Arbeiten auf Hochdruck, doch schon am kommenden Montag, 4. Juli, soll die Filiale wiedereröffnet werden. "Unter anderem wird auch die Fassade neu gestaltet.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen sollen neue Werbeanlagen errichtet werden", heißt es in der Sitzungsvorlage der Verwaltung für den Marktgemeinderat zu diesem Thema.
Nachträglich gebilligt
"Die Werbeanlagen sind schon dran", stellte dazu lakonisch Bürgermeister Matthias Klement (CSU) fest. Deshalb wurde in den Beschlussvorschlag "der Marktgemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen ... zu erteilen", noch schnell ein "nachträglich" eingefügt, und alle Gemeinderäte stimmten zu. "Die Lebensmittelfilialen sind ein sehr wichtiger Standortfaktor für uns", hob Klement hervor. Er wünscht sich allerdings auch wieder eine Einkaufsmöglichkeit im Ortsteil Poppenlauer.In der Straße Schanz will ein Bauherr das Obergeschoss eines Hauses abbrechen lassen und durch einen Ersatzbau zum Einfamilienhaus mit Doppelgarage umbauen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde und innerhalb des Sanierungsgebietes I des Marktes Maßbach. Die Ziele der Gestaltungssatzung seien in mehreren Punkten (Dachneigung des Wohnhauses und der Terrasse sowie Fensteröffnungen) nicht eingehalten, hieß es. Der Marktgemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung, die notwendigen Befreiungen von der Gestaltungssatzung sowie das sanierungsrechtliche Einvernehmen zu erteilen. Was die Gestaltung der Garagentore und ihrer Farbgestaltung angeht, wurde nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass der Markt Maßbach, die Sanierungsbeauftragte und die Untere Denkmalschutzbehörde vor der Ausführung nochmals eingebunden werden.