Poppenlauer soll schöner werden
Autor: Dieter Britz
Poppenlauer, Mittwoch, 22. Oktober 2014
Der Ortskern von Poppenlauer soll Sanierungsgebiet werden. Die endgültige Entscheidung fällt in drei Wochen im Maßbacher Marktgemeinderat. Hauseigentümer können bei Renovierungsarbeiten auf steuerliche Erleichterungen hoffen.
Der Ortskern von Poppenlauer soll als "förmliches Sanierungsgebiet" ausgewiesen werden. Damit können dann Hausbesitzer, die ihre Immobilie renovieren oder sanieren wollen, die damit verbundenen Kosten über höhere Abschreibungen mindern. In der nächsten Sitzung des Marktgemeinderates soll ein förmlicher Beschluss über die dazu nötigen Voruntersuchungen gefasst werden. Bis das "förmliche Sanierungsgebiet" tatsächlich ausgewiesen ist, sind allerdings noch einige rechtliche Schritte nötig, die sich bis Mitte 2015 hinziehen.
Konzept liegt schon vor
Um den Marktgemeinderäten Sinn und Zweck der Ausweisung eines "förmlichen Sanierungsgebietes" und die Vorteile für die betroffenen Grundstückseigentümer zu erläutern, war der Sanierungsbeauftragte der Gemeinde, Architekt Joachim Perleth anwesend.
In seinem Vortrag betonte er, dass 80 Prozent der Voruntersuchungen schon geleistet seien, da ein städtebauliches Entwicklungskonzept bereits vorliege. Allerdings rede die Regierung noch ein großes Wort mit. Zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes meinte er: "Wenn einer ein altes Häuschen außerhalb hat, dann fällt das halt leider nicht darunter".
Wenn das Sanierungsgebiet ausgewiesen sei, gebe es für Bauherren die Möglichkeit von Steuervergünstigungen, wenn sie ihr Haus entsprechend der Gestaltungssatzung und der weiteren Vorschriften sanieren. Zum Beispiel wenn ein Haus nicht den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspreche, wenn das Straßen- und Ortsbild gefährdet sei oder wenn das Haus erneuerungsbedürftig ist und wegen seiner städtebaulichen Bedeutung erhalten werden soll, dann kann der Eigentümer bei einer Sanierung oder Renovierung Steuern sparen.
Kein Geld für Neubauten
Luxus-Renovierungen allerdings würden nicht gefördert, betonte der Architekt. Ebenso wenig gebe es für Neubauten Steuerermäßigungen. Schon bei kleineren Erweiterungen gebe es Probleme. Vor Beginn einzelner Baumaßnahmen muss eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Bauherrn abgeschlossen werden. Die Gemeindeverwaltung muss Bescheinigungen über die Sanierungen ausstellen, die der Bauherr dann dem zuständigen Finanzamt präsentieren kann.
Wenn der Marktgemeinderat in seiner Sitzung in drei Wochen endgültig zugestimmt und die Voruntersuchungen an das Büro Perleth vergibt (16 000 Euro sind veranschlagt), dann ist ein längeres bürokratisches Verfahren notwendig.
Nach der Veröffentlichung des Beschlusses werden die Träger öffentlicher Belange (in erster Linie Behörden) angehört, dann die direkt Betroffenen beteiligt, Rahmenpläne erstellt, die Ziele der städtebaulichen Sanierung festgelegt. Danach folgt die Festsetzung des Sanierungsgebietes, die Festlegung des Sanierungsverfahrens und die Erstellung einer Sanierungssatzung.
Wenn nichts dazwischen kommt, kann der Marktgemeinderat dann im April nächsten Jahres die Sanierungssatzung verabschieden. Nach ihrer Veröffentlichung könnte sie dann am 1. Mai oder 1. Juni 2015 in Kraft treten und Bauherren können beginnen, Anträge bei der Gemeinde einzureichen.
"Die Beratung soll ergebnisoffen geführt werden", hieß es in der Beschlussvorlage der Verwaltung.
Die Tendenz in der Diskussion war allerdings klar: alle Mitglieder sprachen sich für die Ausweisung des Ortskerns von Poppenlauer als förmliches Sanierungsgebiet aus. Bürgermeister Klement betonte, dass der Gemeindehaushalt selbst damit nicht belastet werde. Es gebe für die Verwaltung durch das Ausstellen der Bescheinigungen Mehraufwand, aber den könne man sich wenn nötig bezahlen lassen. In der Sitzung in drei Wochen soll ein endgültiger Beschluss fallen.