Münnerstadt:Vorletzte Chance für den Stadtrat
Autor: Thomas Malz
Münnerstadt, Dienstag, 23. April 2019
Sollte das Gremium seine Beschlüsse über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht revidieren, wird das Landratsamt Bad Kissingen einschreiten.
Jetzt wird es langsam eng. Was auf der Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung als "beabsichtigte rechtsaufsichtliche Maßnahme zu den Stadtratsbeschlüssen der Stadt Münnerstadt vom 11. und 20. März in Sachen Bürgerbegehren Hallenbad Münnerstadt" bezeichnet wird, heißt aus dem Amtsdeutsch übersetzt nichts anderes, als dass der Stadtrat seine Beschlüsse revidieren sollte, nach denen das Bürgerbegehren zum Hallenbad zulässig ist.
Am Montag haben die Kommunalpolitiker im Rahmen einer Anhörung die vorletzte Chance dazu. Geschieht das nicht, wird das Landratsamt einen Bescheid erlassen, in dem die Stadt letztmalig aufgefordert wird, "die rechtswidrigen Beschlüsse unter Fristsetzung und unter Androhung der Ersatzvornahme selbst aufzuheben", so Jürgen Metz vom Landratsamt Bad Kissingen auf Nachfrage unserer Zeitung. Und: "Die Ersatzvornahme - hier werden die Beschlüsse im Fall der Weigerung vom Landratsamt aufgehoben - wäre als tiefer Eingriff in das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht somit das letzte Mittel; ein entsprechender Bescheid wird erst dann erlassen, wenn der Stadtrat nicht innerhalb der dann mit Bescheid gesetzten Frist selbst aufhebt."
Das Landratsamt macht deutlich, dass es keinen Ermessungsspielraum gibt. "Wenn die formellen und materiellen Voraussetzungen für einen Bürgerentscheid gegeben sind, muss dieser durch den Stadtrat für zulässig erklärt werden" so Jürgen Metz. "Wenn nicht, muss im Umkehrschluss zwingend die Unzulässigkeit festgestellt werden. Es gibt hier kein Ermessen!", betont er. Die Frage, ob ein Bürgerbegehren sinnvoll ist oder nicht oder ob man dem vermeintlichen Bürgerwillen doch eher folgen möchte oder nicht, habe der Stadtrat bei einer Entscheidung über die Zulässigkeit nicht auszulegen oder mit einzubeziehen.
Das Landratsamt bekräftigt also die Auffassung von Münnerstadts Bürgermeister Helmut Blank (CSU), wonach das Bürgerbegehren "Erhalt unseres Hallenbades - Schwimmen statt Abriss" nicht zulässig ist und demnach die beiden Beschlüsse vom März rechtswidrig sind. Bei einer Stadtratssitzung im Februar hatte der Stadtrat mehrheitlich beschlossen, dass das Bürgerbegehren nicht zulässig ist, weil in der Begründung von 4,5 Millionen Euro Förderung für die Sanierung des Hallenbades die Rede war. Tatsächlich ist das aber der Kostenrichtwert, es wurde bisher eine Förderung in Höhe von 80 Prozent des Kostenrichtwertes in Aussicht gestellt, was einer Summe von 3,6 Millionen Euro entspricht.
Daraufhin haben die Initiatoren eine geänderte Begründung vorgelegt, in der von "Mehreren Millionen Euro" an Fördermitteln die Rede ist, unterschrieben hatten die Unterstützer des Begehrens aber die Variante mit den 4,5 Millionen Euro. Der Stadtrat hat das Bürgerbegehren am 11. März mehrheitlich für zulässig erklärt. Helmut Blank setzte die Umsetzung aus und nahm das Thema am 20. März noch einmal auf die Tagesordnung, weil er den Beschluss für rechtswidrig hält. Der Stadtrat blieb aber dabei, der Bürgermeister wies die Verwaltung an, den Vollzug des Beschlusses wieder auszusetzen und übergab den gesamten Vorgang der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt, die jetzt die Anhörung zugestellt hat.
"Das Hallenbad kostet uns seit fünf Jahren unglaublich viel Zeit in der Verwaltung und im Stadtrat", beklagt Helmut Blank. "Hier geht es nicht mehr um die Sache, sondern darum Recht zu haben." Entsprechend sei Münnerstadt weit über Unterfranken hinaus bekannt.
"Wir kämpfen weiter", meint er und erinnert daran, dass die Frist für den Abriss des Hallenbades seitens der Regierung verlängert wurde, es also auch über dieses Jahr hinaus Fördermittel gibt. Mit Blick auf die Haushaltskonsolidierung hält es der Bürgermeister für sehr unwahrscheinlich, dass eine Hallenbadsanierung überhaupt gestemmt werden kann. Neben der Sanierung der Mehrzweckhalle und em Neubau des Feuerwehrgerätehauses übersteige eine Badsanierung die Leistungsfähigkeit der Stadt. "Wir können die Vorhaben sowieso nur schaffen, weil wir seit 2008 die Schulden reduziert haben", betont er. Und er verweist auf die Erläuterungen der Regierung bei der Gewährung der letzten Stabilisierungshilfe in Höhe von zwei Millionen Euro. Da wurde das Hallenbad genannt, dessen Sanierung eben nicht zu den eigentlichen Pflichtaufgaben der Stadt gehöre. Und die Stadt möchte ja gerne weiter Stabilisierungshilfe erhalten. In diesem Jahr sind 1,5 Millionen Euro beantragt.