Münnerstadt: Stadtrat hebt Beschlüsse auf
Autor: Thomas Malz
Münnerstadt, Dienstag, 30. April 2019
Damit ist das Bürgerbegehren zum Hallenbad unzulässig. Die Entscheidung fiel mit elf zu zehn Stimmen wieder einmal denkbar knapp aus.
Alles beim Alten: Zwar hat kein einziger Stadtrat seine Meinung geändert, trotzdem sind die beiden vorangegangenen Beschlüsse, nachdem das Bürgerbegehren "Erhalt unseres Hallenbades - Schwimmen statt Abriss" zulässig ist, aufgehoben worden. Das lag schlicht daran, dass diesmal alle Stadträte anwesend waren und damit die knappe Mehrheit von CSU und Neue Wege wieder hergestellt war. Mit der Aufhebung der letzten beiden Beschlüsse gilt automatisch wieder die Entscheidung vom Februar. Danach ist das Bürgerbegehren unzulässig. Die Initiatoren können dagegen beim Verwaltungsgericht im Würzburg klagen. Es ist auch möglich, ein neues Bürgerbegehren einzuleiten. Dafür müssten zunächst Unterschriften gesammelt werden.
Das Landratsamt hatte die Stadt im Rahmen einer Anhörung aufgefordert, die Beschlüsse zu überdenken, weil sie für rechtswidrig gehalten werden. Die Behörde teilt also die Ansicht von Bürgermeister Helmut Blank (CSU), der die Umsetzung der vorangegangenen Beschlüsse ausgesetzt hatte. Im Extremfall würde das Landratsamt als Aufsichtsbehörde die Beschlüsse anstelle der Stadt aufheben. Deshalb sah die Sitzungsvorlage bei der Stadtratssitzung am Montag vor, dass der Stadtrat das selbst tut.
"Gegenstand der heutigen Beratung ist die Anhörung gemäß Artikel 28. Ansatz 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes", meldete sich Leo Pfennig (Freie Wähler) bei der Diskussion zu Wort. Dieses lautet: "Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in die Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern." Das Schreiben des Landratsamtes räume diese Möglichkeit aber gerade nicht ein, so Leo Pfennig. Vielmehr würden nach der Methode "friss oder stirb" dem Stadtrat rechtsaufsichtliche Maßnahmen für den Fall angedroht, dass er seine positive Entscheidung nicht ändert.
"Durch dieses Verfahren fühle ich mich unter Druck gesetzt, zumal das Landratsamt nicht erkennen lässt, dass es aufgrund der heutigen ,Anhörung' bereit sein könnte, seine vorgefasste und bereits feststehende Meinung zu ändern", betonte Leo Pfennig. Und: "Ich rüge deshalb ausdrücklich die Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs."
Die Stadträte sollten zu ihrer juristisch gut begründeten Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens stehen, regte Leo Pfennig an. "Wir sollten den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Münnerstadt das Recht geben, über die Zukunft des Hallenbads selbst zu entscheiden." Dann ging es richtig los: "Herrn Bürgermeister Blank, der sich gerne hinter dem Landratsamt versteckt, möchte ich in aller Deutlichkeit sagen: Der Stadtrat der Stadt Münnerstadt ist nicht der Erfüllungshilfe des Landratsamtes." Und er legte noch nach: "Ich bin überzeugt, dass Herr Landrat Bold sehr genau weiß, welche Brisanz ein Eingriff des Landratsamtes in das verfassungsrechtlich geschützte Selbstverwaltungsrecht der Stadt Münnerstadt hat."
Helmut Blank blieb gelassen. "Ich halte dieses Vorgehen für nicht in Ordnung", sagte er zum Redebeitrag Pfennigs. Er verstecke sich nicht hinter dem Landratsamt, betonte der Bürgermeister. Denn er halte die Beschlüsse ja selbst für rechtswidrig.
"Ich fühle mich etwas verschaukelt", meldete sich Klaus Schebler (Neue Wege) zu Wort. Er habe der juristischen Beratung von Leo Pfennig vertraut, sei aber enttäuscht worden. "Vielleicht liegt es daran, das sie zu lange aus dem Geschäft raus sind, um uns zu beraten." Er bat den Bürgermeister, das Schreiben des Landratsamtes vorzulesen.