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Münnerstadt: Stadtrat beschließt Zulässigkeit


Autor: Thomas Malz

Münnerstadt, Dienstag, 12. März 2019

Das Gremium beschloss jetzt die Zulässigkeit des Bürgerentscheids. Bürgermeister Helmut Blank hält dies für rechtswidrig und setzt den Beschluss aus.
Dezember 2016: Die Stimmen zum Bürgerentscheid werden ausgezählt. Jetzt sollen die Bürgern noch einmal befragt werden. Aber es gibt unterschiedliche Meinungen über die Zulässigkeit. Archiv/Heike Beudert


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Montagabend die nächste Runde beim Hallenbad eingeläutet. In einer sehr sachlich geführten Diskussion tauschten die beiden Parteien ihre Argumente für und gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens aus. Zehn der 17 anwesenden Kommunalpolitiker stimmten dem von Leo Pfennig (Freie Wähler) formulierten Antrag zu, womit der Bürgerentscheid zulässig wäre. Weil Bürgermeister Helmut Blank (CSU) diesen Beschluss für rechtswidrig hält, hat er den Vollzug sofort ausgesetzt. Der Stadtrat bekommt jetzt die Möglichkeit, den Beschluss zu korrigieren. Tut er das nicht, wird die Angelegenheit der Rechtsaufsichtsbehörde zur Entscheidung vorgelegt. Bei einer Ablehnung der Zulässigkeit haben die Unterzeichner des Bürgerentscheids die Möglichkeit, Klage beim Verwaltungsgericht in Würzburg einzureichen.

Die Hallenbadfreunde hatten in der Begründung des Bürgerbegehrens "Erhalt unseres Hallenbades - Schwimmen statt Abriss" unter anderem aufgeführt, dass eine Sanierung "mit ca. 4,5 Millionen Euro vom Freistaat Bayern gefördert würde". Weil tatsächlich aber nur rund 3,6 Millionen Euro in Aussicht gestellt wurden, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 25. Februar den Bürgerentscheid mit knapper Mehrheit für unzulässig erklärt, "weil tragende Elemente der Begründung des Bürgerbegehrens unrichtig waren", wie es die Verwaltung formulierte. Daraufhin haben die Vertreter des Bürgerbegehrens eine veränderte Begründung vorgelegt, in der von "mehreren Millionen Euro" Fördermittel die Rede ist. Nun sollte der Stadtrat erneut über die Zulässigkeit entscheiden.

Die Stadtverwaltung ist aber der Auffassung, dass nur die Änderung der Fragestellung des Bürgerbegehrens in engen Grenzen zulässig ist, nicht aber die Begründung. Deshalb wurde die geänderte Fassung als erneuter Antrag auf ein Bürgerbegehren gesehen, wofür dann aber die notwendigen Unterschriften fehlen würden, die für die erste Fassung vorlagen. Daraufhin haben die Unterzeichner des Bürgerbegehrens der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass eine solche Änderung zulässig sei und dies nicht als neues Bürgerbegehren gewertet werden dürfe, das mangels Unterschriften abgelehnt werden könne.

Nun sollte der Stadtrat also erneut entscheiden. Dritter Bürgermeister Axel Knauff (SPD) ging bei der Diskussion auf die Angabe "ca. 4,5 Millionen Euro" ein. Das "ca." sei ja ein Hinweis darauf, dass es sich um eine ungefähre Angabe handele. "20 Prozent Abweichung sind im Sprachgebrauch durchaus richtig", meinte er. Mit der Klarstellung sei der Bürgerentscheid akzeptabel. Dieter Petsch (Freie Wähler) betonte, dass es hier nicht um Machtspiele oder ähnliches gehe. Es gehe ausschließlich darum, ob das Bürgerbegehren, für das die Bürger unterschrieben haben, zulässig ist. Und das bejahte er.

"Bei der Auslegung hält die Rechtssprechung eine ,wohlwollende Tendenz' für gerechtfertigt, weil das Rechtsinstitut des Bürgerbegehrens für die Bürger handhabbar sein soll, solange nur das sachliche Ziel des Begehrens klar erkennbar ist", zitierte Leo Pfennig (Freie Wähler) aus der Rechtssprechung. Hinter dem Grundsatz der wohlwollenden Auslegung stehe die Absicht, durch das Bürgerbegehren geschaffene Möglichkeiten einer direkten Beteiligung der Bürger an Angelegenheiten der Gemeinde nicht durch unnötige, möglicherweise abschreckende Formalismen zu erschweren. Dann formulierte Leo Pfennig einen Antrag, der über die von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussfassung hinausging. Demnach sollte einerseits die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens vom Stadtrat festgestellt werden, gleichzeitig sollte die geänderte Fassung mit der Formulierung "mehrere Millionen Euro" als Begründung des Bürgerbegehrens aufgenommen werden. Dem stimmten zehn der 17 anwesenden Stadträte zu. Damit wäre der Bürgerentscheid zulässig.

"Ich werde diesen Beschluss beanstanden", sagte Bürgermeister Helmut Blank unmittelbar nach der Entscheidung. "Ich habe keinen Ermessungsspielraum", meinte er gegenüber unserer Zeitung. Er beruft sich auf Artikel 59 der Gemeindeordnung. Danach besteht für den Bürgermeister eine Beanstandungspflicht, wenn er eine Entscheidung nach pflichtgemäßer Prüfung für rechtswidrig hält. Das tut er. Gleichzeitig sieht die Gemeindeordnung vor, dass in diesem Fall der Vollzug ausgesetzt werden muss, um zu vermeiden, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden. Auch das hat Helmut Blank am Dienstag verfügt. Nun wird dem Stadtrat Gelegenheit gegeben, den am Montag gefällten Beschluss zu ändern oder aufzuheben. Tut er das nicht, muss die Rechtsaufsichtsbehörde eingeschaltet werden. Am Montag hatten drei Stadtratsmitglieder der CSU und ein Stadtrat von Neue Wege (für Abriss) gefehlt, während die Reihen der Freien Wähler, Forum aktiv und der SPD (gegen Abriss) geschlossen waren.