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Maßbachs alte Synagoge unter der Lupe


Autor: Dieter Britz

Maßbach, Mittwoch, 02. November 2016

Nur ein Punkt des städtebaulichen Entwicklungskonzepts ist die ehemalige Synagoge in Maßbach.
Was wird aus der alten Synagoge in Maßbach? 2017 soll ein Nutzungskonzept erstellt werden, das 15 000 Euro kosten soll. Für die Umsetzung zwischen 2018 und 2020 sind 250 000 Euro vorgesehen. Vor wenigen Wochen besichtigte der Marktgemeinderat die alte Synagoge mit dem Museum im Obergeschoss. In der Bildmitte ist Klaus Bub, der das Museum eingerichtet hat sowie Bürgermeister Matthias Klement.  Foto: Dieter Britz


Zur Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungskonzepts sollen 2017 bei der Regierung von Unterfranken Maßnahmen mit Gesamtkosten von 736.000 Euro angemeldet werden. Weitere 407.000 Euro sind für die Jahre 2018 bis 2020 vorgesehen, beschloss der Maßbacher Marktgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.


Museum und Erinnerungsstätte

60 Prozent der Kosten trägt der Freistaat, wenn die geplanten Maßnahmen bewilligt werden. Im kommenden Jahr sind je 15.000 Euro für ein Konzept zur Barriere-Freiheit in Maßbach und ein Nutzungskonzept für die ehemalige Synagoge geplant, 10.000 Euro soll ein ein Rahmenplan für das Gelände am alten Bahnhof kosten. Was aus der alten Synagoge werden soll, ist noch nicht ganz klar. "Wir haben das Gebäude noch nicht einmal gekauft", sagte Bürgermeister Matthias Klement. Auf jeden Fall soll die alte Synagoge Museum und Erinnerungsstätte bleiben beziehungsweise werden.

Für den Dorfplatz Poppenlauer stehen im nächsten Jahr 676.000 Euro im Jahresantrag an die Regierung von Unterfranken. Auch für die Jahre 2018 bis 2020 sind bereits Maßnahmen geplant. 7000 Euro sind für ein Nutzungskonzept der Schlossgasse vorgesehen, 20.000 Euro für ein Energiekonzept, 250.000 Euro für die ehemalige Synagoge und 8000 Euro für die Aufwertung des Schlossparks samt Verbesserung der öffentlichen Zugänglichkeit.


Umsatzsteuer-Option gezogen

Mit einer auf den ersten Blick kompliziert erscheinenden Materie musste sich der Marktgemeinderat beschäftigen: "Abgabe der Optionserklärung des Marktes Maßbach zum neuen Umsatzsteuerrecht." Bisher waren alle Körperschaften des öffentlichen Rechtes wie Landkreise, Städte und Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften oder Jagdgenossenschaften weitgehend von der Umsatzsteuer befreit. Das soll sich zum 1. Januar 2017 Jahres ändern, soweit sie durch ihre Tätigkeit in Konkurrenz zu privaten Unternehmen treten. Genau geregelt ist das im neuen Paragraphen 2b des Umsatzsteuergesetzes.


Übergangsregelung

Bis Ende 2020 gilt allerdings eine Übergangsregelung für diejenigen Gemeinden, die diese so genannte Optionserklärung abgeben.

In der Vorlage der Verwaltung für den Marktgemeinderat heißt es, dass über viele Fragen der Auslegung und Anwendung des neuen Paragraphen noch Unklarheit herrsche. Deshalb sei vorteilhaft, diese Optionserklärung erst einmal abzugeben, zumal sie auch widerrufen werden könne. Der Marktgemeinderat stimmte zu, so dass für Maßbach erst einmal alles beim alten bleibt.

Vertagt wurde die Entscheidung über die Einrichtung von kommunalen Hotspots in den Gemeindeteilen.


Nur zwei Standorte geförderte

Da Deutschland im internationalen Vergleich bei der Ausstattung mit freiem Wlan im Hintertreffen sei, wolle der Freistaat im Zuge seiner Initiative "Bayern Wlan" ein dichtes Netz kostenfreier Hotspots im Freistaat knüpfen. Tourismus und digitale Teilhabe sollten damit gestärkt werden, heißt es in der Sitzungsvorlage. Der Freistaat übernimmt die Ersteinrichtungskosten bis zu je 2500 Euro, aber nur für zwei Standorte pro Gemeinde. Dies gilt auch für Gemeinden mit vielen Ortsteilen.


Hotspots vertagt

Die Marktgemeinde hat vier Ortsteile, müsste also die Ersteinrichtung für zwei zusätzliche Ortsteile übernehmen, die gesamten Betriebskosten bleiben sowieso an der Gemeinde hängen. Der Marktgemeinderat, der sich mit diesem Thema bereits mehrfach beschäftigt hatte, vertagte die Entscheidung nochmals.