Flurbereinigung 2 stellt Arbeit ein
Autor: Dieter Britz
Poppenlauer, Donnerstag, 14. Juli 2016
Als Dank für ihre ehrenamtliche Arbeit gab es eine Urkunde - damit war die Arbeit der Vorstandsmitglieder für die Flurbereinigung Poppenlauer 2 beendet.
Sie unterzeichneten noch ein letztes Dokument, bekamen als Dank für ihre ehrenamtliche Arbeit eine Urkunde und einen Händedruck - damit war die Arbeit der Vorstandsmitglieder für die Flurbereinigung Poppenlauer 2 Vergangenheit. Mit der Feststellung der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung, wie es im Behördendeutsch heißt, kann das Verfahren nun zu den Akten gelegt werden. Zu einer letzten Sitzung hatte der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft, Amtsrat Franz-Josef Lang, ins Alte Rathaus in Poppenlauer eingeladen.
Die Flurbereinigung Poppenlauer 2 wurde am 21. September 1999 als sogenannte Unternehmensflurbereinigung eingeleitet. In Poppenlauer ging es darum, die Nachteile durch den Bau der Autobahn A 71 und Zubringers auszugleichen. Zahlreiche Grundstücke wurden dadurch zerschnitten.
Das Flurbereinigungsgebiet umfasste 770 Hektar, von denen 99 Prozent auf der Gemarkung Poppenlauer liegen, der kleine Rest gehört zu Maßbach.
670 Flurstücke betroffen
Der eigentliche Ortsbereich von Poppenlauer war in das Verfahren nicht einbezogen. Es betraf 670 Flurstücke, die 250 Einzelpersonen, Ehepaaren oder Erbengemeinschaften gehören. Zu Beginn des Verfahrens wählten die Grundstückseigentümer (die sogenannte Teilnehmergemeinschaft) einen sechsköpfigen Vorstand samt sechs Stellvertretern. Den Vorsitzenden des Gremiums stellt immer das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, das dazu einen "geeigneten Beamten" auswählt. Seit 2013 war das der Würzburger Amtsrat Franz-Josef Lang. Er war der dritte Vorsitzende seit September 1999. Zur Dauer der Flurbereinigung in Poppenlauer meinte er übrigens: "17 Jahre sind eine kurze Zeit, manche Verfahren dauern 30 bis 40 Jahre."
In den Jahren 2000 und 2001 wurde der Wert der landwirtschaftlichen Grundstücke in dem betroffenen Gebiet ermittelt. Die sogenannten Tauschwerte, die sich daraus ergaben, ermöglichten die Zusammenlegung von Grundstücken. 2008 konnten die Beteiligten in ihre neuen Grundstücke eingewiesen werden, fünf Jahre später erfolgte die Umschreibung des Grundbuches.