Feuerwehren vereinigen
Autor: Dieter Britz
Maßbach, Freitag, 14. April 2017
Eine neue Gesetzesregelung soll bei den Freiwilligen Feuerwehren einiges verändern. Der Gemeindetag informierte sich in Maßbach über die Pläne.
Können bald Gemeinde-übergreifende Feuerwehren gebildet werden? Wird die Altersgrenze für aktive Feuerwehrleute auf 65 Jahre angehoben? Können körperlich Behinderte in Zukunft bei der Feuerwehr Dienst tun? Um diese und andere Fragen ging es beim Treffen der Kreisverbände Bad Kissingen und Schweinfurt des bayerischen Gemeindetages in der Maßbacher Lauertal-Halle.
Der Vorsitzende des Kreisverbandes Bad Kissingen, Oberthulbas Bürgermeister Gottfried Schlereth, konnte dazu Landrat Thomas Bold, zahlreiche seiner Bürgermeister-Kollegen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltungen sowie Vertreter der Feuerwehren mit den Kreisbrandräten Benno Metz (Landkreis Bad Kissingen) und Holger Strunk (Landkreis Schweinfurt) an der Spitze begrüßen. Referent war Wilfried Schober, der beim bayerischen Gemeindetag unter anderem für Feuerwehrfragen zuständig ist.
Der Innenausschuss des bayerischen Landtags diskutiert zurzeit eine Novellierung des Feuerwehrgesetzes. Das Gesetz soll der demographischen Entwicklung der Bevölkerung Rechnung tragen, betonte Wilfried Schober. Die Zahl der ehrenamtlichen Feuerwehrmänner und -frauen, die in den 8000 Freiwilligen Feuerwehren des Freistaates Dienst tun, sei in den letzten Jahren von 320 000 auf 313 000 geschrumpft. Diese Entwicklung sei noch nicht beängstigend, trotzdem solle schon gegengesteuert werden.
"Ein Paukenschlag ist durch die Änderung des Paragraphen 1 geplant", so Schober. In Zukunft soll die Bildung einer gemeinsamen Feuerwehr für mehrere Gemeinden durch Gründung von Zweckverbänden oder in Verwaltungsgemeinschaften ermöglicht werden. Diese Idee stammt aus dem Landkreis Schweinfurt, wo vor zehn Jahren drei Gemeinden eine gemeinsame Feuerwehr bilden wollten, führte Schober aus. Damals allerdings sei das Innenministerium nicht begeistert gewesen. Er hob hervor, dass gemeinsame Wehren nur mit Zustimmung der jetzigen Wehren gebildet werden sollten, es gebe also einen Bestandsschutz.
Dienst bis 65 Jahre
Geändert werden soll auch die Altersgrenze für den aktiven Dienst. Vor 2007 mussten Feuerwehrleute "in der Regel" mit 60 aufhören, nach jetziger Rechtslage ist mit 63 Jahren Schluss. In Zukunft sollen Feuerwehrleute bis 65 Jahre Dienst tun können. Auch körperlich behinderte Frauen und Männer sollen, wenn der Landtag das Feuerwehrgesetz entsprechend ändert, in Zukunft in den Feuerwehren Dienst tun können. "Warum sollen sie nicht als Jugendbetreuer oder im Innendienst mitmachen können?" fragte Schober in die Runde. Er betonte dazu auch "entscheiden muss der Kommandant, er ist der Chef im Ring."
Kinderabteilungen geplant
t"Ein Aufreger" sei das Thema Kinder-Feuerwehren geworden. Viele Feuerwehr-Vereine hätten schon Kindergruppen. Nun sollten möglicherweise auch die eigentlichen Feuerwehren eine Art Kinderabteilung bekommen können, um sie rechtzeitig an die Feuerwehr-Arbeit heranzuführen. Ein großer Vorteil liege darin, so Schober, dass die Kinder dann in der gesetzlichen Unfallversicherung seien. "Wenn etwas Neues kommt, dann ist das in der Regel mit Geld verbunden. Dann könnten Standards für kindgerechte Feuerwehrhäuser kommen und für das Personal", fürchtete ein Teilnehmer. Eine Umfrage habe ergeben, dass etwa die Hälfte der Feuerwehren für die Neuregelung sei, die andere dagegen, so Schober. Neu geregelt werden soll auch das Mindestalter für die Jugendwarte. Sie müssen in Zukunft, so steht es im Gesetzentwurf, mindestens 18 Jahre alt sein. Bisher haben die Kommandanten einen Stellvertreter, in Zukunft soll im Ausnahmefall die Wahl eines zweiten Stellvertreters möglich werden. Die Kreisbrandräte sollen Fach-Kreisbrandinspektoren ohne eigene Gebietszuständigkeit ernennen können.Feuerwehreinsätze kosten Geld, das vielfach aus der Gemeindekasse aufgebracht werden muss. Der Kostenersatz soll neu geregelt und erweitert werden. So sollen die Anbieter von Hausnotrufen bei Fehlalarmen ohne Gefahr für Menschenleben in Zukunft zur Kasse gebeten werden. Dies sei zum Beispiel der Fall, sagt Schober, wenn die Feuerwehr "als Türöffner für Hilfspersonal, das den Schlüssel vergessen hat" gerufen werde. Auch Feuerwehren, die alarmiert, dann aber am Einsatzort nicht gebraucht werden, könnten in Zukunft abrechnen. Ein "aktuelles Ärgernis" sei der Versuch von Versicherungen, die Kostenforderungen nach Einsätzen herunter zu handeln. "Nicht darauf eingehen" empfahl Schober. Unbegründete Widersprüche seien dem Landratsamt vorzulegen.
Gemeinden sollen in Zukunft einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen, in dem insbesondere notwendig erscheinende Investitionen für die Ausstattung der Feuerwehr enthalten sind. "Wir stehen ganz dumm da, wenn die Kommunen größere Fahrzeuge haben wollen, als wir für notwendig erachten", meinte dazu Kreisbrandmeister Benno Metz.
Schließlich ging Wilfried Schober auch auf die Pflicht der Gemeinden zur Feuerschau ein. "Sprödes Thema, aber wichtig", kommentierte Friedel Heckenlauer, Bürgermeister des Marktes Stadtlauringen und Kreisvorsitzender des Gemeindetages im Landkreis Schweinfurt. Wilfried Schober erinnerte an den Brand in einem ehemaligen Bauernhof in der Gemeinde Schneizlreuth an Pfingsten 2016. Damals kamen sechs Menschen ums Leben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen unterlassener Feuerschau gegen den damaligen Bürgermeister und den geschäftsleitenden Beamten. Das zuständige Gericht prüfe gerade, ob die Anklage zugelassen wird. Schober empfahl, in den Gemeinden eine Kommission zur Feuerschau mit dem Feuerwehrkommandanten, Kaminkehrermeister, einem Verwaltungsmitarbeiter (für das Mängelprotokoll) und wenn möglich einen Baukontrolleur des Landratsamts zu bilden. Wenn es konkrete Anhaltspunkte für Mängel gebe, dann sei die Feuerschau eine Pflicht der Gemeinde.