Druckartikel: Es besteht Sanierungsbedarf

Es besteht Sanierungsbedarf


Autor: Dieter Britz

Maßbach, Mittwoch, 19. November 2014

Die Ortskerne von Poppenlauer und Weichtungen sollen förmliches Sanierungsgebiet werden. Die vorbereitenden Untersuchungen laufen an.
Sanierungsbedarf: ein Anwesen in Poppenlauer.  Foto: Dieter Britz


Die Ausweisung des Ortskerns von Poppenlauer als förmliches Sanierungsgebiet ist ein großes Stück weitergekommen. In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Marktgemeinderat Maßbach, mit den vorbereitenden Untersuchungen zu beginnen. Außerdem soll nun auch der Ortsteil Weichtungen förmliches Sanierungsgebiet werden, wie bereits in der Sitzung des Gremiums vor zwei Wochen angeregt worden war.
Der Sanierungsbeauftragte der Gemeinde, Architekt Joachim Perleth, hatte bereits vor zwei Wochen dem Marktgemeinderat das Verfahren zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes für Poppenlauer ausführlich dargelegt und die steuerlichen Vorteile, die Hauseigentümer geltend machen können, erläutert. Seine Mitarbeiterin, Architektin Christiane Wichmann, erklärte nun nochmals das etwas komplizierte Verfahren, das nötig ist, um eine rechtlich verbindliche Sanierungssatzung auszuweisen. Zunächst bekommen die "Träger öffentlicher Belange" (also vor allem zahlreiche Behörden) Post und werden um eine Stellungnahme gebeten.
"Die jetzt festgelegten Untersuchungsgebiete in Poppenlauer und in Weichtungen sind noch nicht unbedingt die späteren Sanierungsgebiete, das kann sich im Laufe des Verfahrens noch etwas ändern", betonte Wichmann. Auf Nachfragen aus dem Marktgemeinderat ergänzte sie, dass Sanierungsgebiete stets fest umrissene Gebiete im Orts kern sein müssten. Das Landrats amt lehne es ab, Aussiedlerhöfe oder Mühlen einzubeziehen.

Sonderausgaben für Sanierung

Wichmann erläuterte ausführlich, was Grundstückseigentümer zu erwarten haben, die in den ausgewiesenen Sanierungsgebieten ihre Häuser sanieren: Sie können bei Häusern für Wohnzwecke zehn Jahre jeweils bis zu neun Prozent der anerkannten Aufwendungen als Sonderausgaben geltend machen. Von den Aufwendungen für gewerbliche Gebäude können acht Jahre jeweils neun Prozent und dann vier Jahre sieben Prozent abgesetzt werden.
Diese Steuererleichterungen gibt es für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Sanierung und Entwicklung dienen, ebenso wenn die Gebäude nicht den heutigen allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse dienen. Schließlich gibt es die Steuer erleichterungen auch, wenn eine weitere Verschlechterung des Gebäudes seine Nutzung beeinträchtigt, das Straßen- oder Ortsbild stört und das erneuerungsbedürftige Gebäude wegen seiner städtebaulichen Bedeutung erhalten werden soll, erläuterte Christiane Wichmann.

Gemeinde wird nicht belastet

Die Marktgemeinde Maßbach wird durch die Ausweisung von Sanierungsgebieten nicht direkt belastet. Ihr fällt vor allem die Aufgabe zu, den Bauherren die nötigen Bescheinigungen für die erfolgten Sanierungsarbeiten auszustellen, die dann beim Finanzamt eingereicht werden. Bauherren könnten vor Beginn von Arbeiten zum Beispiel mit einem Steuerberater Kontakt aufnehmen, um zu prüfen, ob die geplanten Sanierungsarbeiten über Steuererleichterungen bezuschusst werden, betonte Christiane Wichmann. Luxus-Sanierungen aller Art würden dabei nicht berücksichtigt. Wichtig sei auch, dass mit Sanierungsarbeiten erst begonnen werde, nachdem in Poppenlauer und in Weichtungen förmliche Sanierungsgebiete ausgewiesen sind, was Mitte 2015 der Fall sein dürfte. Sonst gibt es keine Steuerermäßigungen.
Der Rat beschloss zunächst, in den in Poppenlauer und Weichtungen festgelegten Untersuchungsgebieten, die jeweils den Ortskernen entsprechen, vorbereitende Untersuchungen durchzuführen, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen, die Anhörung der Träger öffentlicher Belange in die Wege zu leiten und die Sanierungssatzung vorzubereiten.