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Eigene Mutter fast getötet: Unterbringung in Psychatrie


Autor: Redaktion

Münnerstadt, Freitag, 08. Januar 2016

Der Angeklagte (37) hat seine eigene Mutter durch mindestens vier Schläge fast getötet - aber im Zustand der Schuldunfähigkeit.


Vom Vorwurf des versuchten Mordes und Raubes wurde er deshalb freigesprochen. Weil er aufgrund einer paranoiden Schizophrenie aber weiterhin gefährlich sein kann, wird er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

So hat die Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt am Freitag geurteilt und damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprochen. Deren Vertreter ist nach der mehrtägigen Verhandlung vom Anklagevorwurf des versuchten Mordes aus Habgier und Raub abgerückt und sah aufgrund der Beweislage nurmehr versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung als objektiv erwiesen an. Doch auch dafür sei der 37-Jährige strafrechtlich nicht verantwortlich zu machen. Ob ein Streit um Geld das Tatmotiv war, konnte das Gericht letztlich nicht klären.

Die Kammer hatte keinen Zweifel, dass es nur der Angeklagte gewesen sein kann, der seine 57-jährige Mutter am Nachmittag des 9. März 2015 in der Wohnung in Münnerstadt (Lkr. Bad Kissingen) mit mindestens vier Schlägen gegen den Kopf lebensgefährlich verletzt hat. Sie erlitt ein Schädelhirntrauma, eine Lähmung eines Hirnnervs, einen offenen Nasenbeinbruch, Schwellungen im Gesicht, Einblutungen. Sie hatte schon Blut eingeatmet und befand sich beim Eintreffen der Rettungskräfte in akuter Lebensgefahr.


Nicht zur Bewährung

Das großes Glück der Frau war, dass kurz darauf an diesem Tag ihr Ehemann von der Arbeit nach Hause kam, sie blutend und verletzt im Schlafzimmer vorfand und einen Nachbarn bat, Polizei und Rettungskräfte zu verständigen. Den Sohn, der sofort abstritt, dafür verantwortlich zu sein und dann die Wohnung verließ, traf der Vater noch an.

Der Angeklagte behauptet, er habe seine Mutter nicht so zugerichtet, sie sei dement und habe sich "selbst auf die Augen geschlagen". Für den Oberstaatsanwalt ist das eine unsinnige Behauptung. Weiter äußerte sich der Angeklagte nicht zur Tat, und seine Mutter als Opfer hat keine Erinnerung daran. Auch sie wurde als Zeugin gehört - unter Ausschluss des angeklagten Sohnes. Sie hätte eine direkte Begegnung mit diesem nicht verkraftet. Der Verteidiger sah, anders als der Anklagevertreter, nicht einmal einen Tötungsvorsatz bei seinem Mandanten und kam rechtlich lediglich zu einer gefährlichen Körperverletzung.

"Es stand Spitz auf Knopf, ob die Geschädigte die Tat überlebt oder nicht", so der Vorsitzender Richter. Die Kammer ordnete die Unterbringung des 37-Jährigen in der Psychiatrie an, die sie nicht zur Bewährung aussetzte - auch weil der Angeklagte keinerlei Krankheitseinsicht zeige. Stefan Sauer