Damit der Wald gedeihen kann

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Im Wald bei Maria Bildhausen fand die regionale Auftaktveranstaltung für die Erstellung des "forstlichen Gutachtens zur Situation der Waldverjüngung 2015" statt. Zahlreiche Jagdvorstände, Jagdgenossen, Eigenjagdbesitzer, Revierinhaber und Vertreter der unteren Jagdbehörde waren gekommen. Foto: Dieter Britz
Im Wald bei Maria Bildhausen fand die regionale Auftaktveranstaltung für die Erstellung des "forstlichen Gutachtens zur Situation der Waldverjüngung 2015" statt. Zahlreiche Jagdvorstände, Jagdgenossen, Eigenjagdbesitzer, Revierinhaber und Vertreter der unteren Jagdbehörde waren gekommen. Foto: Dieter Britz

Ein Gutachten soll den Verbiss durch Rehwild, der den Pflanzen schadet und damit die Waldverjüngung verhindert, feststellen. Vom Ergebnis hängt die Abschussplanung der Hegegemeinschaften ab.

In den nächsten acht Wochen werden Mitarbeiter des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt an der Saale durch die Wälder der Landkreise Bad Kissingen und Bad Neustadt an der Saale streifen und kleinere Bäume genau unter die Lupe nehmen. Ihr Ziel: Sie wollen Daten sammeln für das "forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015". Sie sollen dabei vor allem auch den möglichen Verbiss durch Rehwild, der den Pflanzen schadet und damit die Waldverjüngung verhindert, feststellen.

Landwirtschaftsminister Helmut Brunner hatte am 20. Februar in Erding den Startschuss dafür gegeben. Die regionale Auftaktveranstaltung dieser seit 1986 alle drei Jahre stattfindenden Aktion fand nun im Wald bei Maria Bildhausen statt. Dazu konnten Forstdirektor Wilhelm Schmalen (Bad Kissingen) und Oberforstrat Hubert Türich (Bad Neustadt an der Saale) etwa 100 Jagdvorstände, Jagdgenossen, Eigenjagdbesitzer, Revierinhaber und Vertreter der unteren Jagdbehörde begrüßen.

Erst muss der Schnee tauen

Im wesentlichen soll das zu erstellende Forstliche Gutachten die jeweilige Verbiss-Situation durch Rehwild feststellen, erläuterten Wilhelm Schmalen und Hubert Türich. Die Belastung durch den Wild-Verbiss und durch Fegeschäden (wenn Rehböcke sich an den Bäumen reiben, um die Haut an ihrem Geweih abzureiben) wird im abschließenden Gutachten als günstig, tragbar, zu hoch oder schlimmstenfalls deutlich zu hoch eingestuft.
Allerdings gab Hubert Türich die Devise aus "im Zweifel für den Angeklagten": Wenn nicht ganz sicher sei, dass ein Verbiss vorliege, sollte dieser nicht als solcher registriert werden.

Unter Berücksichtigung der örtlichen Situation sowie eventueller Stellungnahmen gibt es im Gutachten eine Empfehlung für die Abschussplanung der Hegegemeinschaften in den nächsten Jahren. Die Stufen lauten hier Abschüsse deutlich senken, senken, beibehalten, erhöhen oder deutlich erhöhen.

Erst im November verschickt

Bis es allerdings soweit ist, werden noch viele Monate vergehen. Von März bis Mai findet die eigentliche Datenaufnahme in den Wäldern beider Landkreise, die in Raster von 1,225 mal 1,225 Kilometer eingeteilt sind, statt. In der Rhön allerdings liegt noch Schnee, und deshalb kann dort noch nicht damit begonnen werden. Bis Juni werden die Aufnahmen dann von der bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft in Freising ausgewertet, im Juli werden die Ergebnisse verschickt und die Betroffenen haben die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme. Im August und September können dann bei Bedarf Informationsveranstaltungen stattfinden. Erst danach, im September, wird das Gutachten erstellt und ab Anfang November an die unteren Jagdbehörden zur Weitergabe an die Beteiligten verschickt.

Über den Zweck dieser forstlichen Gutachten gibt eine Broschüre des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Auskunft. Dort heißt es, "das forstliche Gutachten ist ein wertvolles Hilfsmittel für die Aufstellung der Abschusspläne durch die Beteiligten. Es liefert einen wichtigen Beitrag, um die Diskussion in der Wald-Wild-Frage versachlichen. Das Gutachten trägt dazu bei, stabile und standortgemäße Mischwälder in Bayern zu erhalten oder neu zu schaffen."