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Mietbetrüger auf Bewährung frei


Autor: Sigismund von Dobschütz

Bad Kissingen, Mittwoch, 26. Juli 2017

Die Staatsanwaltschaft hat einem 53-Jährigen zweifachen Mietbetrug, Urkundenfälschung und Diebstahl vorgeworfen.
In zwei Häusern hatte sich ein 53-Jähriger in Bad Kissingen eingemietet, und dann die Rechnungen nicht bezahlt.  Foto: William Diller


In Handfesseln wurde am Dienstag ein 53-jähriger Angeklagte zur Verhandlung am Bad Kissinger Amtsgericht vorgeführt. Doch nach 40 Minuten dauernder Verhandlung wurde er als freier Mann auf Bewährung wieder entlassen, allerdings verurteilt zu sechs Monaten Freiheits- und 1000 Euro Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zweifachen Mietbetrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung sowie einmaligen Diebstahl vorgeworfen.
"Sie sind mein ältester Fall", gab die Amtsrichterin dem Angeklagten merklich erleichtert zu verstehen, dass dieser Fall nun endlich abgeschlossen werden konnte. Mehrere Verhandlungstermine hatte der 53-Jährige seit zwei Jahren verstreichen lassen, weshalb er schließlich nach einem im Juni ausgestellten Haftbefehl in der Schweinfurter Justizvollzugsanstalt auf seine Verhandlung warten musste. Warum der einst in Thüringen selbstständige Friseur und jetzt als Handelsvertreter reisende Angeklagte alle Termine hatte verstreichen lassen, blieb in der Verhandlung unbeantwortet.


Geld im Casino verloren

Gleich zu Beginn gestand der Angeklagte, im September 2013 zwei Nächte in der Bad Kissinger Pension Münchner Kindl unter Angabe eines falschen Namens übernachtet zu haben und ohne Zahlung der 66 Euro abgereist zu sein. Den von der Vermieterin angezeigten Diebstahl von Decken, Kissen und Handtüchern bestritt er allerdings. Auch gab er zu, eine Woche später fünf Nächte im Hotel Körner ohne Zahlung der 245 Euro genächtigt zu haben. Er erklärte sich bereit, die in beiden Fällen entstandenen Mietschulden nachträglich begleichen zu wollen. Zur Begründung seiner Taten gab der Angeklagte an, während des ersten Falles im Spielcasino Geld verloren und im zweiten Fall ebenfalls kein Geld gehabt zu haben. Zudem habe er noch hohe Schulden aus seiner missglückten Selbstständigkeit, die er jetzt als Handelsvertreter in Festanstellung abzahlen müsse. Da somit nur noch der angezeigte Diebstahl im Münchner Kindl geklärt werden musste, wurde dessen Vermieterin als Zeugin befragt. Allerdings erinnerte sie sich, die Zimmertür habe nach Abreise des Gastes offen gestanden. Dies wiederum ließ in der Beweisaufnahme allerdings die Möglichkeit zu, dass auch eine andere Person diese Gegenstände entwendet haben könnte, weshalb der Vorwurf des Diebstahls in der Urteilsfindung nicht berücksichtigt wurde. Auch der staatsanwaltschaftliche Vorwurf der Urkundenfälschung musste juristisch korrekt fallen gelassen werden, da sich der Angeklagte nicht unter dem Namen einer realen Person, sondern mit einem ausgedachten Phantasienamen eingetragen hatte und sich auch nicht mit gefälschten Urkunden ausgewiesen hatte.
In ihrem Strafantrag hielt die Staatsanwältin dem Angeklagten seine mehrfachen Gerichtsverfahren seit 2001 wegen mehrfachen Betruges, mehrfachen Erschleichens von Leistungen, Diebstahl, Beleidigung und Erpressung vor, anerkannte aber zugleich sein Geständnis des zweifachen Mietbetruges. Sie forderte für beide Fälle eine Freiheitsstrafe von insgesamt sieben Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 2000 Euro.
Auch die Amtsrichterin anerkannte das "reumütige Geständnis" und verurteilte den Handelsvertreter zu einer minderen Strafe von nur sechs Monaten mit dreijähriger Bewährungsfrist, einer Geldstrafe von nur 1000 Euro und zur Zahlung der Gerichtskosten. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an, weshalb er als freier Mann wieder nach Thüringen zurückkehren durfte.