Landkreis Rhön-Grabfeld: Falle schnappt zu: Kater gefangen
Autor: Charlotte Wittnebel-Schmitz
Bad Königshofen im Grabfeld, Freitag, 22. Mai 2020
Für jeden Tierfreund ist es eine herzzerreißende Geschichte. Ein frei laufender Kater geriet mit seinem linken Hinterbein in eine Schlagfalle. Er verlor sein Bein.
Beim Stromern durch Wälder und Wiesen schlug die verhängnisvolle Falle zu. Irgendwo in und um Bad Königshofen im Grabfeld muss es passiert sein. Den genauen Ort kennt nur der Kater selbst. "Die Schlagfalle muss er eine ganze Weile am Bein mit sich herumgeschleift haben", sagt Luci Schröder, Tierpflegerin im Tierheim Wanningsmühle. Wie viele Stunden er damit unterwegs war, weiß niemand.
Tierarzt und 1. Vorsitzender des Jägervereins Bad Kissingen Helmut Fischer sagt: "Diese Verletzung dürfte es gar nicht geben. Da hat jemand Schindluder getrieben." Jäger müssten entweder Fallen verwenden, die das Tier sofort töten oder das Tier unversehrt fangen.
"Diese Falle sollte sofort töten. Aber sie tut es nicht", sagt Nadja Michler, Fachreferentin für Wildtier von der Tierschutzorganisation Peta. Sie verweist als Beispiel auf den Kater.
"Das war nicht ordnungsgemäß", sagt Gertrud Helm vom Bayerischen Jagdverband. Da habe jemand die Falle nicht korrekt verwendet. Es gebe Lehrgänge, in denen Jägern genau gezeigt werde, wie Jagdfallen angewendet werden.
Jagdgesetz
Im Bayerischen Jagdgesetz ist festgelegt, dass Fallen regelmäßig von Behörden überprüft und so gekennzeichnet seien müssen, dass ihr Besitzer feststellbar ist. Alle fünf Jahre testet die Jagdbehörde die Fallen. "Sie überprüft, ob die Spannkraft der Falle noch funktioniert", sagt Gertrud Helm. Es gebe meist in den Jagdvereinen einen Fallenbeauftragten, der darauf einen genauen Blick habe. Außerdem muss der Behörde laut Jagdgesetz angemeldet werden, wann und wo ein Jäger eine Falle aufstellt.
Bei der Schlagfalle, die der Katze das Bein kostete, handelt es sich um ein Ei-Abzugeisen. Diese Falle ist legal in Bayern. Allerdings nur, wenn sie sich in einem Fangbunker, also einer Holzkiste, befindet. Wenn sie ohne Holzkiste aufgestellt wird, ist sie illegal. Ob das beim verletzten Kater der Fall war, kann niemand mit Gewissheit sagen.
Legale oder illegale Falle
Nadja Michler geht davon aus, dass es sich um eine illegal aufgestellte Falle handelte, also eine Falle, die ohne Holzbox einfach so herumlag. Sie schließt es aber nicht aus, dass der Kater sich auch aus einer Holzbox befreien konnte.