Landkreis Bad Kissingen: Sicher Essen gehen?
Autor: Ellen Mützel
LKR Bad Kissingen, Montag, 22. Juni 2020
Um trotz den Lockerungen die Infektionsgefahr niedrig zu halten, gibt es Auflagen für die geöffneten Bereiche. So auch für die Restaurants. Aber: Wer kontrolliert eigentlich was?
Das Coronavirus hat in vielen Bereichen des Lebens Dinge verändert. Unter anderem in Restaurants. Aber: Wer kontrolliert, ob die neuen Hygiene-Auflagen im Gastronomiebereich eingehalten werden?
Hierfür kommen verschiedene Stellen: Zum einen gibt es die Polizei. Stellvertretender Dienststellenleiter der Polizei Bad Kissingen Thomas Baumeister erläutert: "Wir kontrollieren in der Gastronomie nur, wenn wir angerufen und darauf hingewiesen werden, dass etwas nicht passt. Also proaktiv machen wir nichts." Von Thomas Hack, Pressesprecher der Stadt Bad Kissingen, heißt es, zuständig für die Einhaltung der Beschränkungen sei das Landratsamt Bad Kissingen. Das Ordnungsamt der Stadt Bad Kissingen prüfe daher nichts.
Schon Bußgelder verhängt
Lena Pfister, Pressesprecherin des Landratsamtes Bad Kissingen, erklärt: "Da die Kontrolle der Corona-Reglungen sehr themenspezifisch ist, sind dafür vorrangig die Kollegen aus dem Gesundheitsamt zuständig." Matthias Kleinhenz aus dem Gesundheitsamt Bad Kissingen äußert sich dazu: "Wenn Anzeigen kommen, schauen wir uns das an. Wir kontrollieren aber nur anlassbezogen." Das bedeutet: Solange niemand einen Betrieb wegen eines Verstoßes gegen die Hygiene-Auflagen meldet, kontrolliert das Gesundheitsamt dort nicht.
Anzeigen hätte es bereits gegeben, folglich auch Kontrollen. Aus dem Landratsamt heißt es von Burkard Lamer aus der Pressestelle dazu: "Es sind schon Mitteilungen zu Verfehlungen in der Gastronomie eingegangen und gehen laufend ein. Je nach Einzelfall wurde bereits verwarnt beziehungsweise wurden bereits Bußgelder verhängt. Die Hinweise über Verstöße stammen ganz überwiegend aus der Bevölkerung."
Matthias Kleinhenz aus dem Gesundheitsamt ergänzt: "Die Anzeigen halten sich aber in Grenzen. Ich denke mal, dass Gastronomie und Hotellerie bestrebt sind, die Auflagen einzuhalten." Die Verstöße, die die Hygienekontrolleure bei den Besuchen in Restaurants erfasst haben, sind Dinge wie nicht eingehaltene Abstandsregeln oder ein nicht korrekt getragener Mund-Nasen- Schutz.
Die Bußgelder bei Verstößen in der Gastronomie sind an Betriebsinhaber, Wirt oder Geschäftsführung gerichtet und betragen 5000 Euro. Die Zahl an Bußgeldern in allen Bereichen des Lebens sind laut Pfister in letzter Zeit stark zurückgegangen. Das Landratsamt hat in den vergangenen fünf Werktagen täglich acht Bescheide wegen Verstößen gegen die Corona-Auflagen versandt.
Vorher schon sicher
Zu unterscheiden von diesem Vorgehen sind die Kontrollen der Lebensmittelüberwachung im Veterinäramt. Hierbei handelt es sich um die unangekündigten Kontrollen, mit denen jedes Restaurant ein- bis zweimal im Jahr konfrontiert ist. Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert Betriebsräume, Gegenstände und Anlagen wie Messer oder Arbeitsplatten, sowie Abfalllager, Transportfahrzeuge und die Dokumentation.