Landkreis Bad Kissingen: Hungerstreik wegen Abschiebung
Autor: Ralf Ruppert
Bad Kissingen, Freitag, 26. Juli 2019
Yuliia Nihretskul und Oleksii Forostianov leben mit ihren beiden Kindern seit Jahren in Ungewissheit: Beide hätten Arbeit hier, aber weil ihre Asylanträge abgelehnt wurden, haben sie keine Bleibe-Perspektive. Jetzt eskaliert das Ganze.
Olesii Forostianov sieht für sich keine andere Möglichkeit: Er ist im Hungerstreik, damit er und seine Familie in Deutschland bleiben dürfen. Er kam mit seiner Frau Yuliia Nihretskul und Tochter Ewa 2014 nach Deutschland. Yuliia ist preisgekrönte Frisörin, beide arbeiteten dreieinhalb Jahre, vor einem Jahr kam ihre zweite Tochter Tanyuscha zur Welt. Dann wurde ihnen die Arbeitserlaubnis entzogen. Mit viel Mühe hat Yuliia Nihretskul eine Hälfte ihrer Meister-Prüfung bestanden, ist aber psychisch am Tiefpunkt: "Ich bin fertig", sagt sie und weint. Sie liegt im Krankenhaus, ihr Mann ist seit Dienstag im Hungerstreik. Er hofft auf eine Duldung und eine Arbeitserlaubnis.
Oleksii Forostianov ist verzweifelt: "Ich weiß keine Alternative, ich will meine Familie schützen", sagt der 45-Jährige. Arbeiten könnten beide sofort, obwohl ihnen im Dezember die Arbeitserlaubnis vorübergehend entzogen wurde. Die Ausländerbehörde habe sogar dafür gesorgt, dass ihre Arbeitgeber sie entlassen mussten: Allerdings hätten beide bereits neue Jobs, Yuliia Nihretskul könnte bei einem Friseur anfangen, ihr Mann in einem Baumarkt.
"Warum schreit der Mann so?"
In dieser Woche eskalierte die Situation in der Ausländerbehörde. Bislang hätten sie zu den monatlichen Gesprächen immer ihre Tochter (7) mitnehmen müssen, erzählen die Eltern. "Warum schreit der Mann so", habe die Grundschülerin ständig gefragt. Ein Jugend-Psychiater stellte fest, dass das Kind durch diese Erlebnisse traumatisiert ist. Er rate "medizinisch dringend davon ab", das Kind "weiterhin derart belastenden Situationen auszusetzen".
Weil sie einen Pass für ihr jüngeres Kind Tanyuscha beantragen mussten, forderten Yuliia Nihretskul und Oleksii Forostianov ihre Pässe, erhielten aber nur Kopien. Am Mittwoch fuhren sie morgens um 4 Uhr zum ukrainischen Generalkonsulat nach München. "Unsere Tochter musste wegen eines Fotos mit", berichtet die Mutter. Wie erwartet seien sie bei dem Termin, auf den sie wochenlang warteten, abgewiesen worden: Nach 13 Stunden Fahrt kommen die drei nur mit Beweisfotos, dass sie in München waren, zurück. Lässt eine Behörde wirklich eine Familie offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg nach München fahren? Wurde in der Ausländerbehörde wirklich geschrien? Johannes Hardenacke, Sprecher der Regierung von Unterfranken, weist "mit Nachdruck" darauf hin, dass die "erhobenen Vorwürfe in weiten Teilen haltlos sind und die Familie die tatsächlichen Umstände sowie den bisherigen Sachverlauf mindestens grob verzerrend darstellt". Der Vorwurf, es hätten sich Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) gegen sie verschworen, "entbehrt jeder Grundlage". Auch habe es keine Pflicht für die Tochter gegeben, bei den Terminen anwesend zu sein.
"Konstruiert und unwahr"
Die Familie habe am 15. Juli 2014 Asylanträge gestellt, die am 14. August 2017 abgelehnt wurden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) forderte damals die Familie auf, das Land innerhalb von 30 Tagen zu verlassen. Ansonsten würden sie in die Ukraine abgeschoben, weil dort kein ernsthafter Schaden drohe. Am 12. September 2018 wurde auch die Klage gegen diesen Bescheid abgelehnt. Das Verwaltungsgericht stufte zudem Forostionovs Aussagen als "überaus lebensfern" sowie "konstruiert und unwahr" ein. Das Asyl-Verfahren ist laut Regierung "unanfechtbar abgeschlossen".
Verhindert wurde die Abschiebung zuletzt durch den Asylantrag für die 13 Monate alte Tanyuscha, der seit 6. Juni 2019 ebenfalls abgelehnt ist. Mehrfach habe die ZAB die Familie auf die Pass-Pflicht hingewiesen. Deshalb seien den Eltern auch im April ihre ukrainischen Reisepässe im Original ausgehändigt worden. Seit Mai stehe auch fest, dass die jüngste Tochter in der Ukraine wieder aufgenommen werde.
Freiwillige Ausreise abgelehnt
Laut ZAB behaupteten die Eltern, dass ihre Pässe im Generalkonsulat einbehalten wurden, und brachten sie erst im Juni zurück. Die ZAB ging nach eigener Aussage davon aus, dass alle Formalitäten geklärt sind: "Bei etwaigen Problemen wäre seitens der ukrainischen Behörden kaum die Rückübernahmezusage für das Kind Forostianova Tanyuscha Oleksiiìvna erteilt worden." Die Behörde bereitet sich nun auf eine Abschiebung vor: "Vielmehr stand mithin zu befürchten, dass eine Herausgabe der Pässe zu einer weiteren Verlängerung des Aufenthalts im Bundesgebiet trotz bestehender vollziehbarer Ausreisepflicht führen könnte." Schließlich habe die Familie schon mehrfach eine freiwillige Ausreise abgelehnt, obwohl die Behörde sogar eine finanzielle Unterstützung bei dauerhafter freiwilliger Ausreise hingewiesen habe. Außerdem sei die Familie über die Möglichkeit zur Rückkehr über ein Arbeitsvisum aufgeklärt worden.