Kontrollen in Faschingszeit
Autor: Redaktion
Bad Kissingen, Montag, 26. Januar 2015
Polizei und Landratsamt wollen alkoholbedingten Straftaten vorbeugen. Die Behörden mahnen zu Sorgfalt bei der Abgabe alkoholischer Getränke.
In der Faschingszeit werden auch diesem Jahr wieder Mitarbeiter des Landratsamtes Bad Kissingen und der Polizeiinspektionen des Landkreises auf den Faschingsumzügen, -veranstaltungen und in den Festzelten präsent sein, um Jugendliche über die Folgen des übermäßigen Alkoholkonsums aufzuklären und Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz einzudämmen.
Mit Kontrollen wollen Landratsamt und Polizei alkoholbedingten Straftaten vorbeugen und so zu
einem friedlichen und ungetrübten Verlauf der Umzüge und der anschließenden Feierlichkeiten beitragen.
Werden im Rahmen der Kontrollen Jugendliche angetroffen, die das gesetzliche Alter für den Konsum mitgeführter alkoholischer Getränke noch nicht erreicht haben, müssen diese mit einer Sicherstellung bzw. Vernichtung der Getränke rechnen. Auch die Herkunft des Alkohols wird überprüft.
In diesem Zusammenhang appellieren Landratsamt und Polizei an Gewerbetreibende, vorübergehende Festzeltwirte und natürlich auch an alle erwachsenen Personen, bei der Abgabe alkoholischer Getränke sehr sorgsam zu sein. Im Falle von Verstößen droht unter Umständen ein empfindliches Bußgeld.
Leider wurden in den letzten Jahren immer wieder junge Faschingsbesucher angetroffen, denen ihre Eltern Spirituosen mitgegeben hatten. Wünschenswert wäre es aus Sicht der mit Jugendschutz betrauten Stellen, dass Eltern das Thema Alkohol eingehend mit ihren Kindern besprechen. Als Ansprechpartner im Bereich Jugendschutz bieten folgende Kontaktstellen Informationen und Beratung an und nehmen Hinweise zu Verstößen gegen die Jugendschutzbestimmungen entgegen: Landratsamt Bad Kissingen, Kommunale Jugendarbeit, Tel. 0971/801-7013 sowie die Polizeidienststellen im Landkreis Bad Kissingen (Bad Brückenau 09741/6060, Bad Kissingen 0971/71490 und Hammelburg 09732/9060) red