Kommunalwahl 2014: Die Kreuze richtig setzen
Autor: Carmen Schmitt
Bad Kissingen, Dienstag, 11. März 2014
Panaschieren? Kumulieren? Wer bei der Kommunalwahl keine Stimmen verschenken will und einen gültigen Stimmzettel abgeben möchte, muss sich an bestimmte Regeln halten.
Vier Zettel, vier Farben und viele Stimmen. Wer die Wahl hat, hat eine Menge Möglichkeiten, seine Kreuzchen zu verteilen. Jeder kann die Bewerberinnen und die Bewerber seines Geschmacks gezielt bestimmen, sich für eine Gruppierung entscheiden - oder beide Taktiken verfolgen. Verwirrung an den Buntstiften in der Wahlkabine. Wer nicht will, dass sein Wahlzettel am Ende ungültig wird, muss bestimmten Regeln folgen.
"Die Kreistags- und die Stadtratswahl folgt den gleichen
Prinzipien", sagt Joachim Kohn von der Stadt Bad Kissingen. Er ist stellvertretender Wahlleiter bei den Kommunalwahlen. Auf dem kopfkissengroßen Stimmzettel für den neuen Kreistag können die Wahlberechtigten 60 Stimmen vergeben, auf dem grünen Stadtrats-Stimmzettel 30. Für beide gilt: Nie mehr als drei Stimmen pro Person. Auch wenn diese zwei oder dreimal aufgeführt ist. Das Aufteilen seiner Stimmen auf die Kandidaten einer Liste nennt man kumulieren.
Beim Panaschieren wählt man "quer durch den Garten", sagt Ludwig Büchner von der Stadt Bad Kissingen.
Nicht verrechnen
Ludwig Büchner betreut die Wahlen seit den 1980er-Jahren. "Das ist jedes Mal viel Arbeit." Jeder kann seine Stimmen verschiedenen Leuten aus unterschiedlichen Parteien zuteilen. Aber: Mitrechnen ist angesagt. Vergibt der Wähler mehr als drei Stimmen an einen Kandidaten, zählen dennoch nur drei. Der Rest verfällt.
Wer nach der Personenwahl seine übrigen Stimmen nutzen will, macht in einer Kopfzeile ein Listenkreuz, und seine Stimmen gehen von oben nach unten an die Kandidaten der Liste. Zwei Listenkreuze würden den Stimmzettel entwerten, während das Durchstreichen von Kandidaten erlaubt ist. Ungültig werden die Stimmzettel auch, wenn zu viele Stimmen vergeben werden. Kritisch wird es zudem, wenn Kommentare auf die Stimmzetel geschrieben werden, das macht diese im schlimmsten Fall ungültig. Und schließlich: "Alles, was Rückschlüsse auf den Wähler zulässt, gefährdet das Wahlgeheimnis", sagt Joachim Kohn.
Auf dem blauen Zettel können die Wähler den Landrat bestimmen. Da es diesmal nur einen Kandidaten gibt, kann jeder alternativ eine andere Person mit Namen, Beruf und Ort angeben, ohne den Stimmzettel ungültig zu machen.
Bei der Wahl des Oberbürgermeisters haben die Bürger die Wahl zwischen zwei Kandidaten. Wer mit beiden unzufrieden ist, dem bleibt nur, seinen Stimmzettel ohne Kreuz abzugeben, der dann allerdings als ungültige Stimme gezählt wird. "Die vielen Möglichkeiten machen es zwar kompliziert, bringen aber den Wählerwillen am besten zum Ausdruck", sagt Kohn.
Korrektur ist möglich
Übrigens: Niemand muss in Panik geraten, wenn er sich verschreibt: "Der Wählerwille muss eindeutig erkennbar sein", sagt Ludwig Büchner. Ordentlich ausbessern und weiterstimmen ist möglich. Für den Leiter des Wahlbüros ist der größte Fehler ein anderer: "Gar nicht zur Wahl zu gehen."