Kläger machen Rückzieher
Autor: Ralf Ruppert
Bad Kissingen, Mittwoch, 14. Januar 2015
Der Prozess um Forderungen der Stadt nach Kanalarbeiten in der Hartmannstraße ist abgesagt.
Bad Kissingen — Die für heute geplante Verhandlung am Verwaltungsgericht Würzburg gegen die Stadt Bad Kissingen wegen Erschließungsbeiträgen in der Hartmannstraße wurde gestern kurzfristig abgesagt. "Wir haben zurückgezogen", berichtet Wolfgang Lutz, der im Namen seines Vaters geklagt hatte. "Wir sehen keine Aussicht auf Erfolg", fasst sein Rechtsanwalt Michael Heppes ein Gespräch mit dem Richter zusammen.
Überrascht war Oberbürgermeister Kay Blankenburg (SPD) gestern von der Wendung: "Aus meiner Sicht wäre es ein besserer Abschluss gewesen, wenn wir ein rechtskräftiges Urteil mit entsprechender Begründung gehabt hätten."
Muster für andere Verfahren
"Wir haben ja von Anfang an daran geglaubt, dass unsere Bescheide richtig sind", fühlt sich Blankenburg zwar bestätigt, wie es jetzt im Detail weitergehe, müsse er aber noch klären. "Wir haben das ja als Musterverfahren herangezogen", verweist Blankenburg darauf, dass auch viele andere Bescheid nicht vollzogen wurden. Bei den drei Bürgern, die gestern ihre Klage zurückzogen, könne sofort vollstreckt werden, bei anderen Anwohnern müsse abgewartet werden, ob sie auf ihre Widersprüche bestehen. "Wir werden uns vermutlich bei allen Betroffenen melden."
Geklagt hatten zwar nur drei Anwohner der Hartmannstraße, aber Blankenburg geht davon aus, dass sich die Argumentation auch auf die anderen betroffenen Straßen übertragen lässt, also Max- und Kapellenstraße, Balthasar-Neumann-Promenade, nördliche Bismarck- und östliche Von-der-Tann-Straße, Hemmerichstraße, Reithausplatz sowie Eisen städter Platz.
Argumente zogen nicht
Bei der Hartmannstraße ging es um 160 000 Euro, insgesamt um 1,4 Millionen Euro, die die Stadt nun von Grundstückseigentümern nachfordert. "Der Richter sieht keine Verjährung", fasst Rechtsanwalt Michael Heppes einen der entscheidenden Punkte des Gesprächs mit dem Verwaltungsgericht zusammen. Somit sei die Beitragsschuld bei der Hartmannstraße also tatsächlich mit der letzten Rechnung im Jahr 2009 entstanden. Auch das zweite Argument habe beim Richter nicht gezogen: Die Kläger hatten vorgebracht, dass die Stadtverwaltung 2003 angekündigt hatte, keine Beiträge zu erheben. "Eine solche Aussage ist nicht belastbar", berichtet Heppes, dass der Richter aus der Zusage keinen Rechtsanspruch wie aus einem Bescheid ableitet.