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Jagdabschlussplan im Landkreis Kissingen: Mehr Rehwild zum Abschuss frei


Autor: Sigismund von Dobschütz

Bad Kissingen, Freitag, 12. April 2019

Der Jagdbeirat hat den Jagdabschussplan für die Jahre 2019 bis 2022 veranschiedet. Eines der Ziele ist laut Landrat Thomas Bold, den Verbiss wieder zu senken.
In der Jagdperiode 2019 bis 2022 sind 16 357 Tiere Rehwild zu erlegen.  Foto: Heike Beudert


Nach Ablauf der auf drei Jahre befristeten Jagdabschussplanung für 2016 bis 2019 zogen Untere Jagdbehörde und Jagdbeirat Bilanz und verabschiedeten den neuen bis 2022 geltenden Abschussplan. Dieser gibt nach geltendem Jagdgesetz allen Jägern des Landkreises vor, welche Stückzahl an Rehwild, Rotwild und Schwarzwild in den 16 Hegegemeinschaften des Landkreises Bad Kissingen jeweils zu erlegen sind. "Unsere Jäger sind gesetzlich zum Abschuss verpflichtet, um einen naturverträglichen Wildbestand zu sichern und den Verbiss in Grenzen zu halten", erläuterte Landrat Thomas Bold (CSU) diese Vorgaben.

Für den Landkreis wurde aktuell ein durchschnittlicher Verbiss von 12,3 Prozent ermittelt, womit das sehr gute Ergebnis vergangener Vegetationsgutachten mit nur zehn Prozent fast erreicht werden konnte. Doch wegen der leichten Verschlechterung wurde jetzt für die Jagdperiode 2019 bis 2022 bei Rehwild der Wert um mehr als acht Prozent auf 16 357 Tiere erhöht. "Damit wollen wir den Verbiss auf dem niedrigen Niveau nicht nur halten, sondern möglichst wieder senken", begründete Hans-Peter Donislreiter als Leiter der Unteren Jagdbehörde die neuen Abschusswerte für die Hegegemeinschaften. War vor drei Jahren in 13 Gemeinschaften der Wert gleichgeblieben und nur in den anderen drei erhöht worden, entschied man sich im neuen Plan, die Zahl in neun Hegegemeinschaften zu erhöhen und nur noch in sieben die bisherigen Werte beizubehalten.

Während der Abschussplan für Rehwild immer für drei Jahre gilt, ist der Plan für Rotwild auf ein Jahr befristet. Da der letztjährige Plan von 815 Hirschen nur zu 89 Prozent (724 Tiere) erreicht werden konnte, wurde in Abstimmung mit der Rotwildhegegemeinschaft Bayerische Rhön die Zahl zu erlegender Tiere für die kommende Jagdsaison auf 843 leicht erhöht. Dieser Wert war zuvor auch mit den Revierinhabern abgesprochen worden. Dass das für das vergangene Jahr festgelegte Ziel nicht erreicht werden konnte, begründete Donislreiter auch mit einer guten Futtersituation: "Findet der Hirsch ausreichend Futter im Wald, kommt er nicht aus der Deckung."

Mit weitaus höheren Zahlen rechnen Jagdbehörde und Jagdbeirat - ein Zusammenschluss aus Vertretern der Landwirtschaft, der Jäger und Jagdgenossen, der Forstwirtschaft und des Naturschutzes - bei der Jagd auf Wildschweine. Bei Schwarzwild gibt es im Gegensatz zu Reh- oder Rotwild keine Abschussbegrenzung.

Im Gegenteil: "Hier müssen wir den Jagddruck unbedingt beibehalten, um eine weitere Ausbreitung der ohnehin schon großen Schwarzwild-Population zu verhindern", kommentierte Landrat Bold die Zahlen. Bis Ende Januar hatten im Landkreisgebiet nur 3046 Wildschweine erlegt werden können, 1300 Stück weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Bold: "Ein Nachlassen der Bejagungsintensität ist aber wegen der drohenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) nicht vertretbar." Um der Einschleppung der ASP vorzubeugen, wurde über die bayerische Staatsregierung ein Rahmenplan zur Bekämpfung des tödlichen Virus aufgestellt, dem der Landkreis bereits nachkommt. Um Jäger zur Wildschweinjagd zu bewegen, wurde die staatliche Aufwandsentschädigung von 20 Euro für erlegte Frischlinge, Überläuferbachen (weibliche Jungtiere) und Bachen, die keine Jungtiere aufziehen, auch im zweiten Jahr bewilligt.

"Wir sind mit den Abschussplänen vergangener Jahre auf einem guten Weg", sind Bold und Donislreiter mit den Ergebnissen zufrieden. Sie dankten den Mitgliedern des Jagdbeirats sowie den Mitarbeitern des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) für die gute Zusammenarbeit bei der Erstellung der Abschusspläne. Dieses Zusammenwirken sei deshalb wichtig, da 40 Prozent der Waldflächen im Landkreis im Eigentum des Freistaats und des Bundes sind.