Impfpflicht ab 15. März: Reicht die hohe Impfquote in Krankenhäusern und der Pflege?
Autor: Rebecca Vogt
LKR Bad Kissingen, Montag, 31. Januar 2022
Mitte März tritt die Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegewesen in Kraft. Wegen der vielfach ohnehin schon angespannten Personaldecke werden Versorgungsengpässe befürchtet. Droht das auch im Landkreis?
Bis zum 15. März müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über ihren Impf- oder Genesenenstatus vorlegen. So will es die im Dezember von der Bundesregierung beschlossene "einrichtungsbezogene Impfpflicht". Wer bislang noch ungeimpft ist, müsste sich also in diesen Tagen zur Impfung entscheiden, wenn bis Mitte März ein Impfschutz durch zwei Impfungen erreicht sein soll.
Zuletzt wurden angesichts der Impfpflicht im Gesundheitssektor Befürchtungen laut, dass es dort in personell ohnehin schon dünn besetzten Bereichen zu Engpässen bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten kommen könnte. Wie wahrscheinlich ist das?
Eine Umfrage dieser Redaktion in betroffenen Einrichtungen im und um den Landkreis Bad Kissingen zeigt: Die Impfquote unter den Beschäftigten ist bereits relativ hoch. Zum groben Vergleich, der zur arbeitenden Bevölkerung allerdings nicht komplett passgenau ist: In der Gesamtbevölkerung liegt die Impfquote in der Gruppe der 18- bis 59-Jährigen aktuell bei rund 82 Prozent, wie aus dem Impfdashboard des Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht.
Über 92 Prozent geimpft oder genesen
Aktuell hätten mehr als 92 Prozent der Beschäftigten einen Impfnachweis erbracht oder würden nach den neuesten Vorgaben als genesen gelten, berichtet Ozan Kuhn. Er ist im Helios St. Elisabeth-Krankenhaus für die Unternehmenskommunikation zuständig. "Wir gehen davon aus, dass sich die Quote in den nächsten sechs Wochen noch erhöhen wird", sagt Kuhn.
"Gesetzlich sind wir dazu verpflichtet, mit Ablauf des 15. März dem Gesundheitsamt die Daten der Personen mitzuteilen, die keinen Nachweis erbracht haben. Die Entscheidung über den Umgang mit diesen Mitarbeitenden nach Eintritt der gesetzlichen Impfpflicht obliegt dann den Gesundheitsämtern."
Bedenken objektiv begegnen
Man habe in den vergangenen Monaten und Tagen eine Vielzahl an Maßnahmen zum Thema Corona-Impfung ergriffen, erklärt Kuhn. "Bereits im vergangenen Jahr gab es für alle Beschäftigten zahlreiche Impfangebote für Erst-, Zweit- und auch Boosterimpfungen. Diese sind ebenso gut angenommen worden wie die aktuellen Termine für 2022."
Man setze zudem durch vielfältige Informationsangebote auf Aufklärung, "um häufig geäußerten Bedenken objektiv zu begegnen und Unentschlossene bei ihrer Impf-Entscheidung zu unterstützen".