Zweites Bürgerbegehren gegen Windräder in Sulzthal
Autor: Arkadius Guzy
Sulzthal, Dienstag, 13. Oktober 2015
Die Gegner der geplanten Windkraftanlage lassen nicht locker. Nachdem der Gemeinderat deren Bürgerbegehren Anfang September für unzulässig erklärt hatte, starteten sie einen erneuten Anlauf - mit größerem Erfolg als zuvor.
Laut Andreas Sauerhöfer, einem der drei Initiatoren, sind innerhalb weniger Tage 175 Unterschriften für ein neues Bürgerbegehren zusammengekommen. Das ist ein Zugewinn von mehr als 30 Unterschriften gegenüber dem ersten Versuch. "Darin sehen wir eine Bestätigung und ein deutliches Signal, uns weiter für unsere Anliegen einzusetzen", erklärte Sauerhöfer in einer Mitteilung.
Die Initiatoren haben die Listen mittlerweile bei der Gemeinde eingereicht. Sie wollen, dass die Gemeinde die Arbeiten an dem Bebauungsplan für die Windkraftanlage einstellt. Innerhalb eines Monats muss der Gemeinderat nun über die Zulässigkeit des neuen Bürgerbegehrens entscheiden.
Das erste Bürgerbegehren hatte er als unzulässig abgewiesen. Der Gemeinderat stützte sich dabei auf eine Stellungnahme der Rechtsaufsicht des Landratsamts Bad Kissingen.
Die sah im Wortlaut der Begründung einen formellen Mangel und eine Ablehnung daher für vertretbar.
"Wir haben nach intensiver Beratung auf die im Bescheid vorgetragenen Ablehnungsgründe reagiert und uns dafür entschieden, ein zweites Bürgerbegehren in abgeänderter Form bei der Gemeinde einzureichen. Insbesondere haben wir die im Ablehnungsbescheid aufgeführten formellen Kritikpunkte nun korrigiert", teilte Sauerhöfer mit.
Die Initiatoren kritisieren, dass das erste Bürgerbegehren vor allem an formellen Gründen scheiterte: Ein Bürgerbegehren dürfe als demokratisches Instrument nicht "am Maßstab juristischer Formsprache" gemessen werden, "um auch für den juristischen Laien handhabbar zu bleiben".
Die Gegner der Windkraftanlage greifen außerdem die auch in der Gemeinderatssitzung angeklungene Frage auf, weshalb sie erst jetzt mit einem Bürgerbegehren reagierten.
Sie verweisen auf ihren "Bürgerbrief" vom Januar, in welchem sie die Einhaltung der sogenannten 10-H-Abstandsregelung forderten. "Dies war noch lange bevor der Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 23. Februar 2015 den städtebaulichen Vertrag gebilligt hat. Der Vorwurf des verspäteten Aufmerksammachens auf unsere Anliegen verfehlt somit schon allein aufgrund der chronologischen Abfolge seine Wirkung."
Die Windkraftanlage, die südlich von Sulzthal entstehen soll, unterläuft die 10-H-Regelung: Der Abstand zur Bebauung ist geringer als die zehnfache Höhe der Windräder. Deswegen ist ein Bebauungsplan Voraussetzung dafür, dass die Anlage gebaut werden kann.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollen nicht als generelle Windkraftgegner gelten. Für sie steht der gewählte Standort aufgrund des geringen Abstands zur Wohnbebauung und der notwendigen Baumfällung im Widerspruch zu einer "regenerativen und umweltverträglichen Energieerzeugung".