Tödlicher Unfall bei Oberthulba: Bulgarischer Lkw-Fahrer zu 90 Tagessätzen verurteilt
Autor: Ralf Ruppert
Oberthulba, Freitag, 12. Oktober 2018
Der tödliche Verkehrsunfall auf der A 7 Höhe Oberthulba am 14. November 2017 ist juristisch abgeschlossen:
"Der Lkw-Fahrer wurde im Strafbefehlsverfahren wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig zu 90 Tagessätzen verurteilt", teilte Ursula Haderlein, Leiterin der Staatsanwaltschaft Schweinfurt, jetzt auf Nachfrage mit. Dem Mann aus Bulgarien wird vorgeworfen, "mit dem Lkw von der mittleren auf die linke Spur gewechselt zu sein", obwohl sich auf der linken Spur von hinten - laut Staatsanwaltschaft "für ihn erkennbar" - ein Pkw genähert habe.
Bei dem Unfall war ein 65-jähriger Geschäftsmann aus Nordrhein-Westfalen ums Leben gekommen, am Steuer saß sein 33-Jähriger Sohn. Der Unfall ereignete sich gegen 16.30 Uhr, die Rettungskräfte fanden ein Trümmerfeld auf der Steigungsstrecke nördlich der Anschlussstelle Bad Kissingen/ Oberthulba vor, Fahrzeugteile waren über drei Fahrstreifen verteilt, die Beifahrerseite des Pkw war komplett aufgerissen, Teile der Karosserie hatten sich in den Anhänger des Lkw gebohrt, der Beifahrer war beim Aufprall aus dem Fahrzeug geschleudert worden.
Gutachten zum Unfallhergang
Die Autobahn blieb damals rund fünf Stunden gesperrt, ein Gutachter sollte den genauen Unfallhergang klären, die Dunkelheit erschwerte die Beweisaufnahme. Zu Details aus dem Gutachten macht die Staatsanwaltschaft keine Angaben: "Wir bewerten das Gutachten und setzen auf dieser Grundlage die Strafe fest", sagte Haderlein über den Ablauf. Zunächst ging die Polizei davon aus, dass der bulgarische Lkw vom rechten auf den mittleren Fahrstreifen wechselte, laut Strafbefehl war er aber sogar auf dem linken Fahrstreifen unterwegs. Der deutlich schnellere Pkw hatte also wohl keine Möglichkeit, noch auszuweichen. Ein weiterer Pkw wurde durch herumfliegende Trümmerteile beschädigt.
Die Staatsanwaltschaft geht nach Auswertung des Gutachtens von einem so genannten Augenblicksversagen aus. Deshalb sei auch ein Strafbefehl mit nur 90 Tagessätzen möglich. "Wenn alles weitgehend geklärt ist und keine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr vorgesehen ist, können wir auf eine mündliche Verhandlung verzichten", kommentiert Reinhard Oberndorfer, Leiter des Amtsgerichts Bad Kissingen, das Vorgehen. Weitere Voraussetzungen seien, "dass zum Beispiel kein Alkohol im Spiel war und der Fahrer nicht schon durch andere Verstöße in Erscheinung getreten ist". Das Amtsgericht hatte den Strafbefehl ins Bulgarische übersetzen lassen und dem Angeklagten zugestellt. Er hat die Strafe mittlerweile angenommen. Weitere Vorwürfe in Zusammenhang mit dem Unfall gibt es laut Staatsanwaltschaft nicht: "Damit ist der Unfall abgehandelt", erklärt Haderlein.