Schutz für das Hammelburger Stadtbild

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Neue Vorschriften sollen unter anderem die historisch gewachsene Dachlandschaft erhalten. Foto: Archiv/ Arkadius Guzy
Neue Vorschriften sollen unter anderem die historisch gewachsene Dachlandschaft erhalten. Foto: Archiv/ Arkadius Guzy

Immer wieder entzündeten sich in den vergangenen Jahren an einzelnen Bauvorhaben im historischen Kern von Hammelburg heftige Kontroversen. Ein neues Regelwerk soll nun Klarheit bringen.

Jeder, der bauen oder sein Anwesen verändern will, "muss wissen, dass er nicht nur sein Eigentum, sondern auch die Altstadt und das Stadtbild gestaltet". So heißt es in der neuen Gestaltungssatzung der Stadt. Das Regelwerk beendet Jahre der rechtlichen Unsicherheit und gibt Bauherren klare Vorgaben.

"Der Erhalt der Altstadt ist eine schwierige Aufgabe. Doch wenn Sie nichts machen, geht die Substanz schleichend verloren", sagte Hartmut Holl. In der Stadtratssitzung stellte der Architekt und Stadtplaner die neue Gestaltungssatzung vor.

Sie gilt für den Kernbereich von Hammelburg, also den Teil, den einst die Stadtmauer umschloss oder noch stückweise umschließt. Dort gelten für Gebäude, die das Stadtbild prägen, besonders strenge Regeln. Das betrifft zum Beispiel Häuser aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, die nach dem Stadtbrand von 1854 in dem damals typischen Stil errichtet wurden. Neu- und Umbauten genießen dagegen etwas mehr Freiheiten.

So müssen bei stadtbildprägenden Gebäuden Tore und Torbögen den "zeittypischen Baustiel" behalten. Auch Dachaufbauten müssen sich an die historischen Materialien und Abmessungen anpassen. Farbkarten definieren die Farben für Fassadenanstriche.

Mit der Gestaltungssatzung habe die Stadt nun eine konkrete Handhabe, erklärte Bürgermeister Armin Warmuth (CSU). Denn schon einmal, Ende der 1990er Jahre, wollte die Stadt das Bauen im historischen Kern regeln. Doch die damalige Gestaltungssatzung von 1999 wurde immer nur als Leitfaden ohne verbindlichen Rechtscharakter angesehen. Das sorgte bis in die jüngste Zeit immer wieder für Konflikte mit dem Sanierungsbeirat, wenn der Stadtrat dessen Kritik an einzelnen Bauvorhaben überging.

Nun bestätigt auch eine Stellungnahme der Rechtsaufsicht die mangelnde Wirksamkeit der alten Gestaltungssatzung. Sie genüge nicht den Erfordernissen an eine Satzung.

Im Mai hatte Dominik Sitter (Bürgerliste Obereschenbach) das Landratsamt eingeschaltet, um den Status des alten Regelkatalogs endlich feststellen zu lassen. "Gut, dass das nach so langer Zeit nun klargestellt wurde", kommentierte er das Ergebnis der Überprüfung. Es sei müßig zu fragen, was damals alles schief gelaufen war, sagte Warmuth. "Nun ist es wichtig, dass wir nach vorne blicken und schauen, wie es unter der neuen Satzung in der Altstadt vorangeht."

Reimar Glückler (CBB) vermisste im neuen Regelwerk Empfehlungen, damit die Altstadtgassen nicht mit Mülltonnen zugestellt werden. Auch sollten auf Gehwegen Mindestbreiten von Werbeaufstellern frei bleiben. Wie Holl allerdings erklärte, fällt dies nicht in den Aufgabenbereich einer Gestaltungssatzung. Vielmehr könne die Stadt in eigener Hoheit handeln. Warmuth betonte denn auch, dass sich die Stadt bemühe Grundstücke zu erwerben, auf denen Mülltonnen untergebracht werden könnten.

Die Stadträte beschlossen die neue Gestaltungssatzung einstimmig. Sie soll an die Altstadtbürger verteilt werden, damit die Betroffenen sie kennen. Denn gerade in der Anfangszeit sei es wichtig, dass sich alle an die Vorgaben halten, meinte Holl.

Der Sanierungsbeirat ist mit dem Regelwerk ebenfalls einverstanden, wie Sprecher Reiner Stein auf Nachfrage erklärte. Er betonte, dass es nun darauf ankomme, dass die Satzung eingehalten wird.

Um nicht den früheren Unmut im Sanierungsbeirat zu provozieren, darf der Stadtrat die Satzung künftig nicht durch zu viele Ausnahmen wieder aushebeln. Für Stein sind die Diskussionen der Vergangenheit zunächst erledigt: "Wir wollen mit Hilfe der neuen Gestaltungssatzung versuchen, die Ziele der Altstadtsanierung zu erreichen." Es sei nun eine neue Situation, auch wenn er bedauerte, dass zwischenzeitlich einiges an historischer Substanz zerstört sei.