Rettungsversuch für das Bürgerhaus
Autor: Arkadius Guzy
Hammelburg, Freitag, 23. November 2018
Eine Bürgerversammlung soll den Weg zu einer Lösung für das Bürgerhaus ebnen.
Das Ergebnis der Bürgerentscheide zum Bürgerhaus hat der Stadt eine schwierige Aufgabe hinterlassen. Nun haben alle Seiten die Gelegenheit, die Situation zu klären.
Für Mittwoch, 5. Dezember, ist eine Bürgerversammlung zum Bürgerhaus angesetzt. Die Stadt hat und wird zuvor mit den Architekten ausloten, welchen planerischen Spielraum es gibt. Die Ergebnisse dieser Gespräche werden ein Thema der Bürgerversammlung sein.
Auch die Mitglieder der Bürgerinitiative zum Bürgerhaus haben in den vergangenen Tagen Gespräche geführt. Sie haben einzelne Stadträte kontaktiert. Es war ein Versuch, nach dem Votum wieder ein Miteinander zu finden.
In den Tagen nach dem Bürgerentscheid am 14. Oktober sind immer wieder Stimmen laut geworden, die jetzt die Bürgerinitiative an der Reihe sahen und von ihr ein Konzept forderten. "Wir können und dürfen kein eigenes Konzept vorlegen. Die Planungshoheit liegt bei der Stadt", sagte Ronald Höll dazu. Zusammen mit Elfriede Dickert und Peter Brandler erklärte er in einem Pressegespräch, mit welcher Position die Initiative in die Bürgerversammlung geht.
Höll führte aus: "Wir sind allerdings gerne bereit, an der Thematik mitzuarbeiten." So hat die Bürgerinitiative eigene Vorschläge ausgearbeitet, wie das Bürgerhaus aus ihrer Sicht billiger werden könnte. Als Optimierungsvorschläge bezeichnete sie Höll.
Die Überlegungen konzentrieren sich auf das Erdgeschoss. Die Bürgerinitiative will den Multifunktionssaal zum Beispiel auch als Besprechungsraum nutzen, um Räume im zweiten Obergeschoss einzusparen. Der Vorschlag sieht auch eine andere Flächeneinteilung im Erdgeschoss vor.
Die Bürgerinitiative hält es für möglich, das Bürgerhaus billiger hinzubekommen. Höll und die anderen Mitglieder der Initiative wollen bei der Bürgerversammlung außerdem einige Fragen geklärt wissen - eine der wichtigsten ist für sie, wann die Stadt der Forderung aus dem Bürgerentscheid nachkommt. Sie zielt auf die Aufhebung des Grundsatzbeschlusses und des Bauantrags zum Bürgerhaus ab.