Ortstermin an der Baustelle
Autor: Gerd Schaar
Oberthulba, Mittwoch, 31. August 2016
Mit einer Begutachtung der Fortschritte an der Kissinger Straße begann die erste Sitzung nach der Sommerpause.
Mit einem Ortstermin begann die erste Sitzung des Marktgemeinderates Oberthulba nach der Sommerpause. Der zweite Bauabschnitt der Kissinger Straße samt Radweg und die Erweiterungsmöglichkeiten auf dem Gelände des Bauhofes gerieten in das Blickfeld der Räte.
Neues Feuerwehrauto?
Soll die Feuerwehr in Frankenbrunn ein neues Einsatzfahrzeug bekommen? Die Räte sprachen sich einhellig dafür aus. Bürgermeister Gotthard Schlereth wies auf das Fahrzeugkonzept für die Feuerwehren des Marktes Oberthulba hin, in dem ein Tragkraftspritzen-Fahrzeug mit Wassertank und Atemschutz (TSF-W) in der Prioritätsstufe 1 eingeplant sei. Das bestehende 19 Jahre alte TSF könne dann das 35 Jahre alte TSF in Reith ersetzen. "Wir haben in unserer Wehr genügend ausgebildete Atemschutzträger", bestätigte Torsten Büchner, der in Frankenbrunn auch der Feuerwehr-Kommandant ist.
Deshalb sei diese Anschaffung sinnvoll. Das Vorhaben bringe ebenso für das Nachbardorf Hetzlos Vorteile, unterstrichen die dortigen Floriansjünger. Kämmerer Klaus Blum: "Die Haushaltsmittel für das 175 000 Euro teure Fahrzeug könnten im kommenden Haushalt 2017 eingeplant werden." Außerdem sei mit einer Förderung von 30 500 Euro zu rechnen."Die Baggerarbeiten sind beendet und die Fenster eingebaut", berichtete Architekt Marco Seifert über den Stand der Sanierung bei der Alten Schule in Wittershausen. In den Gemeinschaftsraum komme noch strapazierfähiger Parkettboden. Elmar Sell sagte: "Die Stimmung der Witterhausener für dieses Projekt ist gut."
Zustimmung erhielt der Auftrag über rund 11 800 Euro für den Außenputz am Wasserwerk Thulba, der an die mindestnehmende Firma Gessner GmbH aus Nüdlingen ging. Mit der Pflanzenlieferung im Wert von rund 19 500 Euro für die Eingrünung der Unteren/Oberen Ecke in Oberthulba soll die mindestnehmende Firma Achim Friedrich aus Langendorf beauftragt werden.
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung des Marktes Oberthulba fanden nach einer Überprüfung die Akzeptanz des Landratsamtes, berichtete Schlereth von einem Bestätigungsschreiben. Ein weiteres Thema sei die Frage, ob und in welchen Bereichen für die Kommunen Umsatzsteuerpflicht bestehe. Hierzu erklärte Kämmerer Blum, dass die Körperschaften des öffentlichen Rechts bisher nur dann als Unternehmer zu betrachten waren, wenn sie einen Betrieb gewerblicher Art unterhielten. So sei die Umsatzsteuer für die Wasserversorgung des Marktes Oberthulba fällig gewesen. Nach neuem Recht (ab Januar 2016) habe sich teilweise eine Erweiterung ergeben, wie zum Beispiel Forstwirtschaft, Vermietungen oder Verpachtungen. Es gebe eine Übergangsfrist bis zum Jahresende.