Mindestlohn im Gastgewerbe
Autor: Arkadius Guzy
Hammelburg, Montag, 05. Januar 2015
Seit Anfang des neuen Jahres gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Im Gastgewerbe konnten Beschäftigte schon bisher mehr verdienen - aber auch deutlich weniger.
Erst vor einem halben Jahr haben Monika und Karl August Schlereth den Postkeller am Marktplatz als neue Pächter übernommen und den etwa dreijährigen Leerstand beendet. Gedanken um den Mindestlohn haben sich die beiden damals noch nicht gemacht.
Erst einige Zeit später habe ihr jemand einen Zeitungsausschnitt mitgebracht und darauf hingewiesen, berichtet Monika Schlereth. Und eine der Aushilfen habe gefragt, ob der Mindestlohn auch für sie gelte.
Drei Bedienungen, die künftig auf vier aufgestockt werden, servieren stundenweise im Postkeller. Sie bekommen seit Anfang des Jahres die gesetzlich festgelegten 8,50 Euro pro Stunde. "Mir ist ein gutes Verhältnis zu meinen Mädels wichtig", sagt Monika Schlereth. Daher habe sie mit 7,50 Euro schon bisher vergleichsweise gut bezahlt. "Das stimmt", sagt Franziska Emmert, eine der Aushilfen, als sie das Gespräch mitbekommt.
Erfahrungen aus der Gastronomie
Dass in Gaststätten in der Vergangenheit manchmal deutlich weniger gezahlt wurde, weiß Monika Schlereth selbst zu gut. Bevor sie den Postkeller pachtete, hatte sie einige Jahre als Köchin Erfahrungen gesammelt. "Damals habe ich deutlich weniger verdient", erklärt sie mit Blick auf die 7,50 Euro, die sie ihren Bedienungen bisher gezahlt hat. "Der Mindestlohn wäre damals schön gewesen."
Franziska Emmert, gelernte Hotelfachfrau und angehende Heilerziehungspflegerin, hat ebenfalls schon mal deutlich unter dem Mindestlohnsatz im Gastgewerbe gearbeitet. Die 25-Jährige freut sich natürlich, dass sie nun noch etwas mehr Geld bekommt.
Wie sich der Mindestlohn wirtschaftlich auswirkt, muss sich für Monika Schlereth noch zeigen. Sie hat den Postkeller ohnehin probeweise zunächst für ein Jahr gepachtet. Eventuell wird sie den einen oder anderen Preis auf der Karte leicht erhöhen müssen, meint Monika Schlereth. "Vielleicht ein Zehner hier oder da."
Eine moderate Erhöhung würde ihnen auch nichts ausmachen, sagen zwei Gäste, die gerade bei einem Bier in einer der Gewölbenischen sitzen. Sie finden den Mindestlohn richtig und wären daher bereit, auch etwas mehr zu bezahlen.
In der Hotel- und Gaststättenbranche finden sich ganz unterschiedliche Bedingungen: Mehr an die Beschäftigten bezahlt wird schon seit Langem in größeren Betrieben des Gastgewerbes. So verdienen Arbeitnehmer in den größeren Hotels mehr als den nun gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Für diese Betriebe ist nicht das neue Gehalt das Problem, sondern der mit der neuen Regelung verbundene bürokratische Mehraufwand.