Mehr Bestattungsmöglichkeiten im Friedhof
Autor: Gerd Schaar
Sulzthal, Mittwoch, 15. November 2017
Es gibt jetzt die Gestaltungsfreiheit für Urnengräber in der Erde mit wahlweise Gedenkplatten oder Stelen.
Mit der Neufassung der Friedhofssatzung folgt die Marktgemeinde Sulzthal dem Zeitgeist. So können Urnen in Stelen oder Erdgräber beigesetzt werden. Es gibt sogar die Gestaltungsfreiheit für Urnengräber in der Erde mit wahlweise Gedenkplatten oder Stelen. Die Änderung der Satzung fand die Zustimmung des Gemeinderates. Konstant geblieben ist die Gebührenhöhe.
Konventionelle Gräber mit 20 Jahren Liegezeit kosten als Einzelgrab 700 und als Doppelgrab 1100 Euro. Die Liegezeit für die Urne beträgt zehn Jahre, für die 450 Euro Gebühr fällig ist. Die Bestattungen sind ab 2018 nicht mehr an ein vertragliches Bestattungs-Unternehmen gebunden.
Das Spendenprojekt Defibrillator wird realisiert. Bürgermeister August Weingart berichtete von der beginnenden Finanzierungsphase, die noch 63 Tage Laufzeit habe. Starten konnte die von der Raiffeisenkasse und Volksbank (R&V) unterstützte Aktion, weil inzwischen mehr als 50 Befürworter nachweisbar seien. Über das Internet werden jetzt die individuellen Spenden verwaltet, zu denen es pro Spende von mindestens zehn Euro weitere zehn Euro von der R&V geben soll. Der Defibrillator kann Leben retten, er soll seinen zentralen Platz in der Dorfmitte erhalten.
Zur Kenntnis nahmen die Räte, dass noch eine Baugrunduntersuchung im Bereich der Dorfmauer in der Langenbergstraße aussteht. Der entsprechende Sanierungsplan wurde für die Baumaßnahme den Räten schon vorgestellt. Noch offen ist die Frage, ob in neue LED-Straßenlampen investiert werden soll. Zunächst soll nämlich geprüft werden, ob es sich rechnet, und wann die Amortisation erreicht werden kann. Keine Einwände gab es gegen den neuen Bebauungsplan Sandleite der Gemeinde Poppenhausen. Weingart dankte der ansässigen Feuerwehr, die beim Martinszug nicht nur für die Verkehrssicherung gesorgt habe, sondern auch für die Bewirtung.