Hüttenkonzept nimmt Form an
Autor: Arkadius Guzy
Hammelburg, Donnerstag, 03. Juli 2014
Nun steht fest, wie die touristische Nutzung der Weinbergshütten rechtlich auf sichere Füße gestellt werden kann.
Bei einem Treffen der Eigentümer stellten Bürgermeister Armin Warmuth (CSU) und Landschaftsarchitekt Klaus Neisser die mit dem Landratsamt abgeklärte Strategie vor.
Sie besteht aus zwei Teilen: Ein Hüttenkonzept beschreibt die teilnehmenden Weinbergshäuschen, listet die konkreten Angebote und Öffnungszeiten auf. Das Konzept soll laut Warmuth nicht starr sein, um auch später noch Hütten aufnehmen zu können. Es bettet die Nutzung als "Genuss- und Informationshütten" in die Vermarktung des Saaletals durch "Frankens Saalestück" ein. Daher beteiligt sich der Verein Tourismus Fränkisches Saaletal Hammelburg an der Ausarbeitung. Er will ja die Gemeinden des Saaletals durch einen Wanderweg miteinander verbinden. Die Hütten sollen ein Teil davon werden.
Das Konzept begründet die Änderung des Flächennutzungsplans. Darin werden laut Warmuth die Hütten nicht einzeln benannt.
Der Flächennutzungsplan regelt generell, was erlaubt ist und was nicht. So muss die Nutzung der Hütten vor allem umweltverträglich sein und sich in die Landschaft einfügen. Ein Übernachtungsbetrieb ist nicht gestattet. Auch soll es keinen zusätzlichen Verkehr auf den Feld- und Landwirtschaftswegen geben.
Auf dieser Grundlage müssen die Eigentümer die touristische Nutzung der Hütten jeweils einzeln beantragen und durch das Landratsamt prüfen lassen. Wie viele letztlich mitmachen werden, ist noch offen. Zwar hat die Verwaltung eine Liste mit 25 Hütten in Stadt und Stadtteilen, aber bei dem Treffen wurde erneut Skepsis deutlich. Gerade für die Winzer stellt eine Bewirtschaftung der Hütten einen zusätzlichen Aufwand dar. Die Häuschen dienen bisher als Unterstellmöglichkeiten für Gerätschaften.
Für andere Zwecke sind sie nicht ausgelegt und müssten wohl erst umgestaltet werden.
In der Sitzung wurde noch einmal festgestellt, dass im Augenblick - solange das Konzept und der neue Flächennutzungsplan noch nicht fertig und beschlossen sind - ein touristischer und gastronomischer Betrieb der Hütten rechtlich nicht gestattet ist. Die Weinbergshäuschen dürfen ohne Weiteres wie bisher üblich für eine kleine Brotzeit im Rahmen einer der wenigen Weinbergswanderungen geöffnet werden. Die Eigentümer dürfen allerdings kein Ausflugslokal mit regelmäßigen Öffnungszeiten in den Weinbergen betreiben.