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Gemeinde Sulzthal weist Bürgerbegehren zurück


Autor: Arkadius Guzy

Sulzthal, Mittwoch, 09. Sept. 2015

Der Gemeinderat weist den Antrag für einen Bürgerentscheid über die geplanten Windkraftanlage als unzulässig zurück. Der Widerstand gegen das Vorhaben ist damit aber wohl noch nicht gebrochen.
Eine Gruppe von Bürgern will verhindern, dass bei Sulzthal ein Windpark entsteht. Foto: Arkadius Guzy


Trotz einer erfolgreichen Unterschriftensammlung wird es vorerst keinen Bürgerentscheid zur geplanten Windkraftanlage geben. Der Gemeinderat erkannte den Antrag für das Referendum mit 7:2 Stimmen als unzulässig an.

Peter Tremer, Andreas Sauerhöfer und Heike Bohn-Keller wollten die Sulzthaler über die Frage abstimmen lassen: "Sind Sie dafür, dass die Marktgemeinde Sulzthal das Bebauungsplanverfahren für das Sondergebiet Windkraftanlagen einstellt?" Sie hatten im Rahmen eines Bürgerbegehrens Unterschriften gesammelt und in der Gemeinde eingereicht, um den Bürgerentscheid zu beantragen.

Der Gemeinderat musste in seiner Sitzung am Dienstagabend nun entscheiden, ob er das Begehren für zulässig hält. Bürgermeister August Weingart (CSU und Wählergemeinschaft) hatte dafür eine Stellungnahme der Rechtsaufsicht am Landratsamt Bad Kissingen eingeholt.

In der mehrseitigen rechtlichen Einschätzung, die Weingart vorlas, hielt es die Behörde für vertretbar, das Begehren als unzulässig zurückzuweisen. Die endgültige Entscheidung überließ sie ausdrücklich der Gemeinde. Die Stellungnahme der Behörde lieferte allerdings Stichpunkte für die teils erregte Diskussion im Gemeinderat, in die sich auch Wortmeldungen aus dem Publikum mischten.

Einen formellen Mangel sah die Rechtsaufsicht in der Begründung des Begehrens. Darin heißt es, dass die Gemeinde mit der Aufstellung des Bebauungsplans für die Windkraftanlage Abstandsregelungen "zu umgehen" beabsichtige. Das stelle die Rechtslage unvollständig dar, so die Stellungnahme. Die Bauleitplanung sei keine Umgehung des Rechts. Vielmehr ermögliche sie unter Beachtung der Rechtslage erst die Windkraftanlage.
Ob die Gemeinde mit einer Zulassung des Bürgerbegehrens vertragliche Verpflichtungen verletzen würde, ließ die Stellungnahme der Rechtsaufsicht offen, da sie die Verträge nicht kenne. An diesen Punkt knüpfte der Bürgermeister an.

Weingart verwies auf mögliche Schadenersatzforderungen des Windkraftbetreibers für den Falle, dass ein Bürgerentscheid die Planung stoppen sollte. Daher hielt er an der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens fest.


Kontroverse Diskussion

"Ist der Markt Sulzthal vertraglich verpflichtet, einen Bebauungsplan zu erlassen?", hakte Johannes Büttner (CSU und Wählergemeinschaft) mehrmals nach. Bei der Frage lieferte er sich einen hitzigen argumentativen Schlagabtausch mit dem Bürgermeister. Denn nach einem Blick ins Baugesetz schob Büttner nach: "Ein Anspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplans kann durch einen Vertrag nicht begründet werden."

Weingart entgegnete, dass die Gemeinde nach außen immer den Eindruck erweckt habe, mit dem Betreiber die Anlage bauen zu wollen. "Der Betreiber konnte darauf vertrauen, dass wir alles dafür tun", sagte Weingart. Die Zulassung des Bürgerbegehrens würde "Treue und Glauben" verletzen.

Nach Ansicht des Bürgermeisters hätten die Gegner schon früher reagieren sollen. Auch der Vorgänger-Gemeinderat hätte von sich aus ein Ratsbegehren machen können, "wenn er nicht geschlafen hätte". Weingart verweis aber auf die Möglichkeit, im Rahmen der Planung noch Einwände gegen den Bebauungsplan einlegen zu können. Büttner erinnerte die Gemeinderatskollegen daran, dass sein Antrag für eine Bürgerbefragung Ende 2014 abgelehnt worden war.

"Es ist grundsätzlich problematisch ein Bürgerbegehren einfach abzuschmettern, aber den Bürgern jetzt die Entscheidung in die Hand zu geben ist schwierig", meinte Bianca Mende (Freie Wählergemeinschaft). Ähnlich sah es auch Gabriele Dehmer (SPD und Freunde): "Wenn es so ist, dass es Sulzthal Schaden kann, können wir das Bürgerbegehren nicht zulassen." So stimmte die Mehrheit der Gemeinderäte gegen das Bürgerbegehren.

"Es ist schon erstaunlich, mit welcher Vehemenz Bürger von der Mitentscheidung ausgeschlossen werden", kommentierte Andreas Sauerhöfer, einer der drei Initiatoren des Begehrens, das Ergebnis auf Nachfrage. Für ihn war zweifelhaft, ob die Argumente für die Nichtzulassung ohne eine konkrete Prüfung der als möglich dargestellten Schadenersatzansprüche ausreichen. Sauerhöfer ließ das weitere Vorgehen der Windkraftgegner offen. Er schloss weder ein zweites Bürgerbegehren noch eine Klage aus.