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Gegen hauptamtlichen Bürgermeister in Euerdorf


Autor: Markus Reeh

Euerdorf, Dienstag, 26. November 2013

In Euerdorf regt sich Widerstand gegen die geplante Anstellung eines hauptamtlichen Gemeindechefs. Zwei Euerdorfer haben ein Bürgerbegehren initiiert, wonach es beim Ehrenamt bleiben soll. Die Gemeinderäte werden sich nun in einer Sondersitzung mit dem Thema befassen.
Unterschriften für einen Bürgermeister im Ehrenamt: In "Söder´s Eck" in Euerdorf in der Hammelburger Straße 1 liegt eine Liste aus. Foto: Markus Reeh


Ralf Schmitt und Manfred Dotter haben sich mit vielen Euerdorfern unterhalten. "Die Bürger können die Entscheidung des Gemeinderats nicht verstehen, dass wir jetzt einen hauptamtlichen Bürgermeister bekommen sollen", sagt Manfred Dotter und verweist auf die Kosten, die das nach sich ziehen würde. Er spricht von einem Jahresgehalt von bis zu 90.000 Euro. Das wären rund 50.000 Euro mehr als bisher.

Neben einer höheren Vergütung fielen nach einer Amtszeit von zehn Jahren später auch entsprechende Pensionsansprüche an, welche die Gemeinde schultern müsse. Eine mögliche Folge könnten Gebührenerhöhungen für die Bürger sein, mahnt er.

Um den Posten des ehrenamtlichen Bürgermeisters in Euerdorf attraktiver zu machen, würde eine moderate Anhebung der Vergütung reichen, meint er.

Es wäre auch besser gewesen, im Vorfeld zu dem Thema eine Bürgerversammlung durchzuführen, um die Argumente dafür und dagegen auszutauschen, glaubt Dotter. Nun hätten die Euerdorfer den Eindruck, dass über ihren Kopf hinweg entschieden worden sei. Bei einem so weit reichenden Beschluss sollte die Gemeinde die "Bürger ins Boot holen", bekräftigt das ehemalige Ratsmitglied.

In dem Geschäft "Söder´s Eck" in der Hammelburger Straße 1 haben Dotter und Schmitt vor einigen Tagen eine Unterschriftenliste ausgelegt. Hier können alle Euerdorfer unterschreiben, die für eine Beibehaltung des ehrenamtlichen Bürgermeisters sind. "Die ersten 240 Unterschriften haben wir bereits in der Verwaltung abgeliefert", berichtet Dotter. So seien die nötigen Stimmen für die Einleitung eines Bürgerbegehrens bereits erreicht.

Zehn Prozent der Wahlberechtigten müssen hierfür unterschreiben. Beim jüngsten Urnengang durften 1246 Euerdorfer ihre Stimme abgeben, demnach hätten 125 Unterschriften gereicht.

Dotter hofft auch, dass es in den nächsten Tagen noch viele Unterschriften mehr werden, um dem Rat die Dringlichkeit des Themas deutlich zu machen. Noch bis Freitag, 29. November, können die Euerdorfer ihren Namen auf die Liste setzen.

Große Resonanz erwartet

Die Gemeinde hat rasch reagiert und für Montag, 2. Dezember, eine außerplanmäßige Ratssitzung angesetzt, die um 19.30 Uhr im Pfarrsaal beginnt. "Hier ist mehr Platz als im VG-Verwaltungsgebäude", erklärt Michael Unsleber, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Euerdorf. Die Verantwortlichen rechnen nämlich mit einer größeren Resonanz als bei einer gewöhnlichen Sitzung.

Bürgermeister Reinhard Hallhuber (CSU/FWG) erläutert zum Procedere, dass die Räte am 2. Dezember zunächst über die Anerkennung des Bürgerbegehrens befinden sollen. Danach müssten sie entscheiden, ob sie sich der Initiative anschließen oder an ihrem Beschluss vom September für einen hauptamtlichen Bürgermeister festhalten wollen. Falle die Entscheidung zugunsten des Ehrenamtes, müsse zudem die erst kürzlich geänderte Satzung erneut geändert werden.

Michael Unsleber erläutert, dass die Satzung spätestens 90 Tage vor der Wahl wirksam werden müsse, also am 16. Dezember. Damit würde dann auch ein Bürgerentscheid hinfällig, der normalerweise auf ein Bürgerbegehren folgt.

Reinhard Hallhuber bekräftigt, er halte einen hauptamtlichen Gemeindechef für Euerdorf nach wie vor für sinnvoll angesichts der Fülle von Aufgaben und Terminen. Als Beispiel führt er auch Sitzungen zu den Projekten Integrierte ländliche Entwicklung (ILEK) oder "Frankens Saalestück" an, die oft tagsüber stattfänden. Ein Berufstätiger könne eine Teilnahme an solch wichtigen Veranstaltungen gewiss nicht immer organisieren.

"Ein größerer Posten"

Hallhuber räumte ein, dass mit der Entlohnung eines hauptamtlichen Bürgermeisters, der nach der Besoldungsgruppe A 13 bezahlt würde, ein "größerer Posten" auf die Gemeinde zukäme. Konkrete Zahlen könne er nicht nennen, da die Summe auch von den persönlichen Verhältnissen abhänge wie Familienstand und Kinderzahl, wofür es dann gegebenenfalls Zulagen gebe.