Druckartikel: Frist für Eigentümerin endet

Frist für Eigentümerin endet


Autor: Arkadius Guzy

Diebach, Dienstag, 12. April 2016

Die Frontwand der einsturzgefährdeten Scheune in der Diebacher Straße ist abgestützt. Ein Bauzaun verhindert das unbefugte Betreten des Gebäudes.
Ein Bauzaun verschließ die Scheune. Foto: Arkadius Guzy


Diese Maßnahmen hatten die Behörden noch am Freitag veranlasst, nachdem das Tor der Scheune auf die Straße gefallen war. Nun ist die Eigentümerin am Zug, die das Gebäude Ende Februar bei einer Zwangsversteigerung erworben hat.

Die untere Bauaufsichtsbehörde hatte sie laut Auskunft des Landratsamts gleich nach Erteilung des Zuschlages über den Zustand des Anwesens informiert. Zudem forderte die Behörde sie auf, das Gebäude unverzüglich zu sichern und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen bis spätestens 12. April durchzuführen.

Nach Anordnung der Sicherungsmaßnahmen am Freitag sei die Eigentümerin nochmals über die Situation in Kenntnis gesetzt worden. "Gegebenenfalls sind die Verantwortlichen durch entsprechende Zwangsgelder zu bewegen", teilte das Landratsamt auf Anfrage mit.