Frist für Eigentümerin endet
Autor: Arkadius Guzy
Diebach, Dienstag, 12. April 2016
Die Frontwand der einsturzgefährdeten Scheune in der Diebacher Straße ist abgestützt. Ein Bauzaun verhindert das unbefugte Betreten des Gebäudes.
Diese Maßnahmen hatten die Behörden noch am Freitag veranlasst, nachdem das Tor der Scheune auf die Straße gefallen war. Nun ist die Eigentümerin am Zug, die das Gebäude Ende Februar bei einer Zwangsversteigerung erworben hat.
Die untere Bauaufsichtsbehörde hatte sie laut Auskunft des Landratsamts gleich nach Erteilung des Zuschlages über den Zustand des Anwesens informiert. Zudem forderte die Behörde sie auf, das Gebäude unverzüglich zu sichern und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen bis spätestens 12. April durchzuführen.
Nach Anordnung der Sicherungsmaßnahmen am Freitag sei die Eigentümerin nochmals über die Situation in Kenntnis gesetzt worden. "Gegebenenfalls sind die Verantwortlichen durch entsprechende Zwangsgelder zu bewegen", teilte das Landratsamt auf Anfrage mit.