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Die Visionen zum Baugebiet reifen


Autor: Hilmar Ruppert

Oberthulba, Donnerstag, 16. Dezember 2021

Rund einen Hektar soll das Areal "Innenbereich Quelle" umfassen. Noch gibt es einiges zu planen - etwa bei den Themen Abwasser, Grenzabstände und Stützmauern.
Mit dem Baugebiet "Innenbereich Quelle" in Oberthulba hat sich der Marktgemeinderat in der jüngsten Sitzung befasst. So schlug die Regierung von Unterfranken auch den  Bau von Mehrfamilienhäusern vor. Das Foto zeigt eine 3D-Ansicht des neuen Baugebiets


Zum Bebauungsplan "Innenbereich Quelle" gab Architekt Johannes Hahn in der Marktgemeinderatsitzung einen Sachstandsbericht nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung Träger öffentlicher Belange. Von den 35 öffentlichen Trägern und Nachbarkommunen hätten 15 eine Stellungnahme abgegeben, so Hahn.

Die Regierung von Unterfranken will hier nachgewiesen haben, dass in Oberthulba der Bedarf an Baugrundstücken da ist und schlug, um Fläche einzusparen, auch den Bau von Mehrfamilienhäusern vor. "Wir können den Bedarf darlegen und haben auch nicht überdurchschnittlich viele Leerstände", brachte es Bürgermeister Mario Götz auf den Punkt.

Auch hätte man sich innerhalb der Verwaltung schon Gedanken über eine Ausgleichsfläche für das rund einen Hektar umfassende Areal gemacht. Abwassertechnisch stelle die Quellenstraße einen Baustein dar, um die Erschließung ordnungsgemäß durchführen zu können.

In der bereits abgehaltenen Anliegerversammlung seien Grenzabstände und auch Stützmauern ein Thema gewesen. "Aufgrund der Hanggrundstücke könne man sich in Sachen Stützmauern eine Zoneneinteilung vorstellen", brachte Simone Kreile von der Bauverwaltung ein. Eine Zubilligung für die Anlieger konnte sich auch Gemeinderat Frank Mersdorf zum Thema Stützmauern vorstellen. Bürgermeister Götz bezeichnete alle Stellungnahmen als praktisch und machbar. Damit sei das Baugebiet auf einem guten Weg.

Er informierte ferner darüber, dass der Auftrag für die Baugrundgutachten für drei Brückenbauwerke an das Büro pguIngenieurgesellschaft mbH aus Ritschenhausen vergeben wurde.

Kämmerer Klaus Blum informierte das Gremium über die Regelbesteuerung in der Land- und Forstwirtschaft ab dem nächsten Jahr. Der Gesetzgeber hätte entschieden, dass die Durchschnittsbesteuerung für größere Betriebe, deren Jahresumsatz aus allen Tätigkeiten im vorangegangenen Kalenderjahr 600 000 Euro überstiegen hätte, nicht mehr möglich wäre. Im Markt Oberthulba werde diese Umsatzgrenze überschritten.

Als Beispiel nahm er den Polterpreis für Hartholz her, der im Oktober von 53 auf 55 Euro pro Festmeter erhöht wurde. Von den 55 Euro bleiben dem Markt Oberthulba 52,13 Euro netto. Um den gleichen Nettoerlös zu erzielen, müsste der Preis mit der neuen Besteuerung im nächsten Jahr 58,85 Euro pro Festmeter betragen. Somit habe man trotz leichter Erhöhung im nächsten Jahr weniger in der Tasche. Bezogen auf den durchschnittlichen Brennholzverkauf der letzten drei Jahre würden sich damit Mindereinnahmen in Höhe von rund 2100 Euro ergeben. Trotzdem sprach sich der Rat für den Beibehalt der im Oktober beschlossenen und veröffentlichten Holzpreise aus, konnte sich aber eine erneute Preisanpassung für 2023 vorstellen.

Auf der Tagesordnung stand außerdem die Beratung und Beschlussfassung über die Zweckvereinbarung der Zentralen Beschaffungsstelle für den Modellbetrieb. Für diesen Modellbetrieb war nun der Abschluss einer Zweckvereinbarung notwendig. Für Vergabeverfahren gelten umfangreiche gesetzliche Regelungen und es gilt umfangreiche Rechtsprechung zu beachten. Dadurch hat sich das Vergaberecht zu einer komplexen Rechtsmaterie entwickelt. Die Durchführung rechtssicherer Vergabeverfahren ist für Kommunen nur mit internem Sachverstand kaum darstellbar. Aufgrund dieser Entwicklung hat der Landkreis Bad Kissingen eine Zentrale Beschaffungsstelle eingerichtet. Diese Zweckvereinbarung ermöglicht den Kommunen durch die Nutzung der zentralen Beschaffungsstelle des Landkreises Bad Kissingen ihre Liefer-, Dienst- und Bauleistungen im Rahmen eines rechtkonformen, rechtssicheren und wirtschaftlichen Vergabeverfahren zu beschaffen. Das Gremium stimmte der Vereinbarung in der vorliegenden Form zu.

Um der 90-Tage-Frist gerecht zu werden, erläuterte Götz die Ideen aus den Bürgerversammlungen im Oktober 2021 und erklärte die Tätigkeiten der Verwaltung oder des Bauhofes. Viele Themen aus den Bürgerversammlungen in Oberthulba, Thulba, Wittershausen und Reith seien in Planung oder abgearbeitet. Die Versammlungen seien größtenteils von Sachlichkeit geprägt gewesen. Besonders habe er sich über gute Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Ehrenamtlichen gefreut. Des Öfteren sei das Konzept aufgegangen: Die Gemeinde übernimmt Materialkosten und Bürgerinnen und Bürger übernehmen die Durchführung oder sind maßgeblich daran beteiligt. Abschließend bedankte sich Bürgermeister Götz für die Teilnahme an der Kundgebung gegen die P43 und wies auf einen doch beachtlichen Stapel von Stellungnahmen hin.