Bürgerbegehren gegen Windkraftanlage scheitert erneut

1 Min
In Sulzthal soll eine Windkraftanlage entstehen.Foto: Archiv/ Arkadius Guzy
In Sulzthal soll eine Windkraftanlage entstehen.Foto: Archiv/ Arkadius Guzy

Der Gemeinderat lehnt den Antrag der Windkraftkritiker als unzulässig ab. Der Bürgermeister macht ihnen aber ein Angebot.

Auch der zweite Versuch, die Planung für die Windkraftanlage zu stoppen, ist gescheitert. Die Initiatoren hatten 175 Unterschriften gesammelt, mehr als beim ersten Mal, doch erneut wies der Gemeinderat ihr Bürgerbegehren als unzulässig zurück.

Zwar hatten die Initiatoren, Peter Tremer, Andreas Sauerhöfer und Heike Bohn-Keller, die Begründung des Begehrens neu verfasst, sodass es rein formell keine Angriffsfläche mehr bot. Doch erneut bezog die Ablehnung vor allem die möglichen Konsequenzen eines solchen Bürgerbegehrens ein: Die Mehrheit im Gemeinderat war der Meinung, dass das Bürgerbegehren der Gemeinde schaden könne, und deswegen unzulässig sei.

Konkret verwies Bürgermeister August Weingart (CSU und Wählergemeinschaft) auf drohende Schadenersatzforderungen des Windkraftunternehmens gegen die Gemeinde. "Wir haben dem Investor lange suggeriert, dass wir alles dafür tun werden, dass der Bebauungsplan für den Windpark zustande kommt", sagte Weingart.

Er erwähnte ein Telefonat mit dem Bayerischen Gemeindetag, den er um Rat gefragt hatte. Auch der Ansprechpartner des Gemeindetags ging demnach davon aus, dass mittlerweile ein Vertrauensverhältnis zwischen Gemeinde und Unternehmen entstanden sei. Die Einstellung der Bauleitplanung würde daher Schadenersatz begründen.

Wie hoch dieser ausfallen würde, konnte Weingart nicht sagen, da das Unternehmen den Ertragsausfall erst nach Abschluss des Windgutachtens beziffern könne. Der Bürgermeister nannte aber zwei andere Zahlen: So habe das Unternehmen im Rahmen der Planung bisher 80 000 Euro für Gutachter ausgegeben. Diese Summe würde es unter anderem einfordern. Zusätzlich müsste die Gemeinde bei einem Scheitern des Windkraftprojekts auf Einnahmen verzichten. Weingart sprach von 2,5 Millionen Euro Pacht in 25 Jahren.

"Jeder sollte bedenken, was die Folgen des Bürgerbegehrens für uns bedeuten würden", betonte Bianca Mende (Freie Wählergemeinschaft). Gabriele Dehmer (SPD und Freunde) meinte, dass viele nicht wegen des Abstands beim Bürgerbegehren unterschrieben hätten, sondern auch andere Aspekte wie zum Beispiel die Wirtschaftlichkeit eine Rolle gespielt hätten. Mit einer Mehrheit von 6:3 lehnten die Gemeinderäte das Begehren ab.


Initiatoren fordern Abstand

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens kritisieren, dass die geplante Windkraftanlage die neue 10-H-Regel nicht einhält. Nach der muss die Entfernung zwischen einem Windrad und der Bebauung mindestens das Zehnfache der Windradhöhe betragen. Mit einem Bebauungsplan kann eine Gemeinde - wie in Sulzthal beabsichtigt - allerdings von der Vorgabe abweichen. Doch das stört nach Ansicht der Initiatoren den "Interessenausgleich" zwischen Belangen der Energiewende und den Anliegen der Anwohner.

Weingart warf den Initiatoren vor, überhaupt keine Windkraft zu wollen und die 10-H-Regel nur als Angriffspunkt zu nutzen. Auf Anregung des Gemeindetags bot er ihnen aber ein Gespräch an. Ob sie dieses annehmen werden, ließ Andreas Sauerhöfer direkt nach der Sitzung offen. "Die Gemeinde hätte schon nach dem ersten Bürgerbegehren auf uns zukommen können", sagte er. Ein drittes Bürgerbegehren bezeichnete er allerdings als unwahrscheinlich.