Bürgerbegehren gegen Waldfriedhof ist zulässig
Autor: Arkadius Guzy
Fuchsstadt, Mittwoch, 28. März 2018
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens können sich über einen Teilerfolg freuen. Ob es zu einem Bürgerentscheid kommt, steht aber noch nicht fest.
Am Dienstagabend hat der Gemeinderat von Fuchsstadt das Bürgerbegehren gegen einen Waldfriedhof an der Kohlenberg-Kapelle für zulässig erklärt. Zum Anliegen des Bürgerbegehrens wird der Gemeinderat aber erst in zwei Wochen inhaltlich Stellung beziehen. Die Standortfrage hatte in den vergangenen Tagen für Unruhe im Ort gesorgt, die auf die Sitzung am Dienstagabend durchschlug. (Mehr zu dem Thema im Laufe des Tages auf dieser Seite)