Druckartikel: Hallennutzung wird erheblich teurer

Hallennutzung wird erheblich teurer


Autor: Stefan Geiger

Oerlenbach, Donnerstag, 29. Oktober 2015

Anfang Oktober wurde die generalsanierte Wilhelm-Hegler-Halle offiziell eingeweiht. Bevor sie ab 9. November Schule und Vereinen zur Verfügung steht, legte der Gemeinderat in seiner Sitzung eine neue Gebührenordnung fest.
Begleitet von Bürgermeister Franz Kuhn und Pfarrer Philipp Klein, erteilte Pfarrer Norbert Reinwand Anfang Oktober der neuen Wilhelm-Hegler-Halle den kirchlichen Segen. Ab 9. November dürfen Schulen und Vereine die Halle nutzen. Foto: Stefan Geiger


Die Gebühren für Erwachsenengruppen sowie kulturelle und gewerbliche Anmietungen wurden angehoben. Ganz wichtig aber: Kinder und Jugendliche können auch künftig kostenfrei Sport treiben.
Seit Jahrzehnten galten die Benutzungsgebühren für die Wilhelm-Hegler-Halle Oerlenbach. Selbst bei der Umstellung 2002 auf Euro wurde von einer Anpassung Abstand genommen, zumal die Gemeinde aus der Stiftung des Namensgebers Wilhelm Hegler die jährlichen Zinserträge für die laufenden Ausgaben nutzen konnte. Inzwischen sind die Zinsen sehr gesunken. Außerdem wurde die Sportstätte erweitert und generalsaniert. Der Gemeinderat hielt es jetzt für angemessen die Gebühren zu erhöhen: ab 1. November 2015 um 30 Prozent und ab Herbst 2018 um weitere 20 Prozent.
Die Entscheidung machte sich das Gremium nicht leicht. "Wir bieten jetzt auch Mehrwert, also eine Halle mit mehr Möglichkeiten. Trotz der Anpassung werden die Unkosten bei weitem nicht gedeckt", begründete 3. Bürgermeister Robert Erhard seine Haltung. "Wir wollen und dürfen die Vereine nicht über Gebühr belasten. Eine Anerkennung müssen wir verlangen", führten Andreas Kukuk und Andreas Schmitt ins Feld.


Zwei Termine sind für 2016 fix

Schließlich plädierten die Ratsmitglieder mehrheitlich für einen Anstieg in zwei Schritten. In der Vergangenheit nahm die Gemeinde im Jahr an Mieten rund 8000 Euro ein, davon 6000 Euro von Vereinen einschließlich deren geselliger Veranstaltungen. Weiterhin gilt, dass Anmietungen von der Gemeindeverwaltung geregelt werden. Der Gemeinderat wird nur hinzugezogen, wenn Anfragen mehr als ein Jahr im Voraus gestellt oder gewerbliche bzw. auswärtige Interessenten anfragen.
Ein Ja gab das Gremium bereits für eine Brautmodenschau am 17. Januar 2016 und eine Gewerbeschau am 5. und 6. März 2016. Trainieren kann auch die Bogenabteilung des Schützenvereins Eltingshausen, wobei Boden, Wände und Decke nicht beschädigt werden dürfen. Ebenso kann eine Reha-Sportgruppe die Halle nutzen, während gewerbliche Tagesseminare, Abi-Bälle oder Samstagstraining der U 15-Fußballer des TSV Großbardorf vor Turnieren abgelehnt wurden.


Hallen- und Benutzungsordnung

Erstmals gilt eine Hallen- und Benutzungsordnung. Vorrang hat stets die Schule vor Vereinen. Aufgelegt wird ein Hallenbuch, das die jeweiligen Übungsleiter führen und Schäden vermerken müssen. Die Sportvereine erhalten je gemeldeter Gruppe einen Schlüssel für ihre Trainer, die mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Eine Schlüsselversicherung wird den Nutzern empfohlen. Der Sportbetrieb endet um 22.30 Uhr.
Eingebaute und bewegliche Geräte können die Vereine verwenden. Vereinseigene Schränke und Geräte müssen von der Gemeinde genehmigt werden. Für Fußball kommen nur spezielle Hallenbälle in Frage. Rundenspiele werden im Belegungsplan berücksichtigt. Turniere bedürfen besonderer Genehmigung. Genutzt werden können ganze oder halbe Halle mit oder ohne Tribüne, die Gymnastikräume im Obergeschoss, das Foyer und die Küche. Hausrecht üben Bürgermeister und Hausmeister bzw. der jeweilige Veranstalter aus. Der Mieter haftet für Schäden.
"Wir geben Leitlinien vor, um die Nutzung zu erleichtern und Streitpunkten vorzubeugen. Unser Ziel bleibt, Sport sowie kulturelle und gewerbliche Angebote zu vertretbaren Konditionen zu unterstützen. Wir sammeln Erfahrungen und verschließen uns nicht gegen Anpassungen", fasste Bürgermeister Franz Kuhn die neuen Richtlinien zusammen.

Festlegung Auszüge aus der Gebührenordnung ab 1. November 2015 (in Klammern die bisherigen Sätze für die kleinere Sporthalle):
Kulturelle Veranstaltung ganze Halle ohne Eintritt und Bewirtung 130 Euro (100 Euro);
Kulturelle Veranstaltung ganze Halle mit Eintritt und Bewirtung 455 Euro (375 Euro);
Sport ganze Halle Erwachsene je Stunde 7,50 Euro (5,50 Euro);
Sport ganze Halle ohne Eintritt mit Bewirtung je Stunde 13 Euro (10 Euro);
Sport ganze Halle mit Eintritt und Bewirtung je Stunde 20 Euro (15 Euro);
Benutzung der Küche pauschal 46 Euro (35 Euro).
Bei Nutzung der halben Halle sowie der Gymnastikräume gelten jeweils halbe Gebühren.
Aufschläge gelten bei gewerblicher Nutzung sowie bei auswärtigen Anmietern.
Sportkegler je Bahn und Stunde 6,50 Euro (5 Euro);
Hobbykegler je Bahn und Stunde 7,50 Euro (550 Euro).