Haftstrafe: Denn er wusste, was er tat
Autor: Thomas Malz
LKR Bad Kissingen, Sonntag, 12. Juni 2022
Wegen Vergewaltigung ist ein 20-Jähriger zu einem Jahr und zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Schöffengericht setzte die Strafe auf zwei Jahre zur Bewährung aus.
"Das war schlicht und einfach eine Vergewaltigung." Mit diesen Worten leitete der Direktor des Amtsgerichtes Bad Kissingen, Joachim Meßler, seine Urteilsbegründung ein. Der Angeklagte war nach einer Feier im Juli 2021 mit dem Finger in die Vagina einer damals 17-Jährigen eingedrungen.
Obwohl sich die Darstellungen der Geschädigten und des Angeklagten in Details unterschieden, hatte der Bundeswehrsoldat die Tat an sich gestanden. Dadurch ersparte er der jungen Frau eine Aussage vor Gericht, was ihm positiv angerechnet wurde. Wie es der Vertreter der Jugendgerichtshilfe, der Staatsanwalt und der Verteidiger empfohlen hatte, wandte das Schöffengericht unter Vorsitz von Joachim Meßler Jugendstrafrecht an.
Der Richter machte unmissverständlich klar, dass eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht zu einer Haftstrafe ohne Bewährung geführt hätte. "Für so etwas fahren Sie drei Jahre ein." Er bekam ein Jahr und zwei Monate, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.
In der Willensbildung beeinträchtigt, zeitweise bewusstlos
Im Sommer letzten Jahres hatten sich junge Leute in einem Park in Bad Kissingen getroffen. Darunter war auch die spätere Geschädigte, die wie der Angeklagte Alkohol trank, weswegen es ihr zunehmend schlecht ging, so der Staatsanwalt beim Verlesen der Anklageschrift. Die junge Frau sei in ihrer Willensbildung beeinträchtigt, kurzzeitig sogar bewusstlos gewesen.
Im Park musste sie sich übergeben. Per Huckepack habe der Angeklagte die junge Frau zum Auto eines Kameraden gebracht, der das Auto dann zu einer Kaserne im Landkreis fuhr. Auf dem Rücksitz sei der Angeklagte mit dem Finger dreimal in sie eingedrungen, obwohl die Geschädigte gesagt habe, dass er das lassen soll. Mit der anderen Hand habe er unter dem T-Shirt ihre Brüste massiert, und er habe ihre Hand genommen und zu seinem erigierten Glied geführt.
Aus der Toilette die Polizei gerufen
Während der Fahrt in die Kaserne musste sich die Geschädigte zwei weitere Male übergeben. Nachdem sie kurz im Bett gelegen hatte, ging sie unter einem Vorwand auf die Toilette, schloss sich ein und rief die Polizei. Für den Staatsanwalt eine klare Sache: Vergewaltigung.
Es stehe ihm frei, selbst Angaben zu machen, sagte der Richter zum Angeklagten. Der sei sehr aufgeregt, werde sich aber noch äußern, sagte der Verteidiger dazu und betonte, dass der junge Mann den Sachverhalt einräumt.