Haftbeschwerde von Bad Kissingens Ex-OB Laudenbach
Autor: Ralf Ruppert
Bad Kissingen, Mittwoch, 25. Sept. 2013
Seit 8. August sitzt der frühere Bad Kissinger Oberbürgermeister Karl Heinz Laudenbach (CSU/ parteilos) mittlerweile in Untersuchungshaft. Jetzt hat er nach Angaben der Staatsanwaltschaft Würzburg Haftbeschwerde eingelegt.
"Wir warten eigentlich jeden Tag auf die Entscheidung des Landgerichtes", berichtet Oberstaatsanwalt Frank Gosselke, stellvertretender Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg zum Stand des Verfahrens. Ziel der Haftbeschwerde sei eine Entlassung aus der Untersuchungshaft.
Fall liegt fünf Jahre zurück
Laudenbach war von 2002 bis 2008 Oberbürgermeister von Bad Kissingen.
Das laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Würzburg, die für gravierende Wirtschaftsdelikte in ganz Unterfranken zuständig ist, richtet sich gegen Laudenbach und weitere sechs Personen und steht im Zusammenhang mit dem Erwerb zweier Immobilien in Bad Kissingen durch eine schweizerische Gesellschaft im Jahr 2008. Im Raum stehen Vorwürfe wegen Bestechung, Geldwäsche und Steuerhinterziehung.
Laudenbach soll im Zusammenhang mit dem Erwerb von "Fürstenhof" und Schweizerhaus finanzielle Zuwendungen in Höhe von "mindestens rund 434.000 Euro" entgegen genommen haben.