Geschwisterpaar wegen Prügelei vor Gericht
Autor: Sigismund von Dobschütz
Bad Kissingen, Dienstag, 01. März 2022
Ein Streit in einer Bad Brückenauer Sprachenschule führte im vergangenen Sommer zu zwei Fällen gefährlicher Körperverletzung, weshalb sich ein Geschwisterpaar jetzt vor dem Bad Kissinger Amtsgericht zu verantworten hatte.
Ein Streit in einer Bad Brückenauer Sprachenschule führte im vergangenen Sommer zu zwei Fällen gefährlicher Körperverletzung, weshalb sich ein Geschwisterpaar jetzt vor dem Bad Kissinger Amtsgericht zu verantworten hatte. Ein ebenfalls aus dem gleichen Land stammender Mitschüler sagte in der Verhandlung als Opfer und Nebenkläger aus.
Ohne weitere Zeugen angehört zu haben, stellte das Gericht im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft die Verhandlung nach einer Stunde gegen eine Geldauflage von jeweils 400 Euro vorläufig ein. Die beiden Angeklagten waren einverstanden.
Als die 25-jährige Angeklagte eines Tages in die Sprachenschule kam, fand sie ihren Platz im Klassenraum von einer Mitschülerin besetzt. In der nun einsetzenden Auseinandersetzung beider Frauen wollte der Mitschüler - so seine Aussage vor Gericht - den Streit schlichten. Die Angeklagte habe ihn jedoch aufgefordert, sich nicht einzumischen, hatte sie zuvor ihre Version geschildert. Nach gegenseitigen Beleidigungen - der Nebenkläger soll sie als "verdorbenes Stück" bezeichnet haben - sei es zur Schlägerei gekommen: "Er hat mich aber zuerst geschlagen." Außerdem "hat er sich seit Tagen an mich rangemacht", was der Zeuge als verheirateter Mann vehement von sich wies. An das weitere Geschehen könne sie sich nicht mehr erinnern. Doch der Zeuge ergänzte, sie habe ihn mit Worten wie "F... deine Mutter" beleidigt und einen Stuhl nach ihm geworfen, wodurch er am Arm verletzt worden sei.
"Wiedersehen" an Bushaltestelle
Am nächsten Tag traf der Nebenkläger beim Ausstieg aus dem Bus auf die Angeklagte und ihren 20-jährigen Bruder. Er habe beide zwar gesehen, sei aber weitergegangen. Plötzlich sei er von hinten geschlagen worden. Als er sich erschrocken umdrehte, habe der Bruder ihn so stark ins Gesicht geschlagen, dass er blutend zu Boden gegangen sei und kurz das Bewusstsein verloren habe. Als er die Augen wieder geöffnet habe, habe die Angeklagte, angefeuert vom Bruder, mit einem Stein "mehr als einmal in mein Gesicht geschlagen". Beide hätten ihn als "Hurensohn" beschimpft. Er selbst habe keinen von beiden angerührt, versicherte der Nebenkläger. Später sei er zur Polizei gegangen, die ihn zur ärztlichen Versorgung ins Krankenhaus gebracht habe.
Den Vorfall an der Bushaltestelle hatte der mitangeklagte Bruder in seiner Aussage zuvor anders geschildert: "Er kam auf mich zu und hat einen Stein auf mich geworfen." Doch auch nach mehrmaliger Nachfrage der Richterin, wie groß dieser Stein denn gewesen sei, wusste der Angeklagte keine Antwort. Auf die Nachfrage, wieso er denn überzeugt gewesen sei, dass der Nebenkläger und nicht die Angeklagte schuld an der Schlägerei des Vortages gehabt habe, antwortete er: "Sie ist meine Schwester."
Streit im Gerichtssaal
Einen kurzen Höhepunkt erreichte die Verhandlung, als der Nebenkläger die Angeklagte beschuldigte, ihn im Krankenhaus angerufen und mit Mord bedroht zu haben: "Meine Familie wird dich töten." Dies wollte die Angeklagte nicht akzeptieren und begann mit ihm im Gerichtssaal einen in einer Fremdsprache geführten Streit. Nachdem Dolmetscherin und Richterin sie nur mit Mühe zum Schweigen gebracht hatten, brach die junge Frau in Tränen aus. Schließlich ergänzte der Zeuge seine Aussage noch um ein Detail: "Die Angeklagte hat mich vor der Verhandlung aufgefordert, die Klage fallen zu lassen, sonst würde sie mich vor Gericht als allein Schuldigen darstellen."
Widersprüchliche Aussagen
Doch da hatte die Richterin ihre Entscheidung schon getroffen. Sie schlug dem Staatsanwalt die vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 153a der Strafprozessordnung gegen eine Geldauflage vor. Der Staatsanwalt stimmte zu. Grund zur Einstellung war die geringe Schuld der Angeklagten. Zudem war der genaue Sachverhalt wegen widersprüchlicher Aussagen nicht festzustellen, zumal der Nebenkläger sowohl bei der Polizei als auch im Krankenhaus nur ungenaue Angaben gemacht hatte. Weder die Beleidigungen noch der als Waffe genutzte Stein waren protokolliert. So erhielten beide Angeklagten eine Geldauflage von jeweils 400 Euro. Das Geld ist binnen sechs Monaten an die Staatskasse zu zahlen, anderenfalls droht die Wiederaufnahme des Verfahrens.