Geschäftsfrau soll wegen Betrugs 14 Monate ins Gefängnis

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Foto: Britta Pedersen/dpa
Foto: Britta Pedersen/dpa

Die Justiz zeigt Zähne: Genau zwei Wochen, nachdem eine Betrugsverhandlung wegen einer Erkrankung der Angeklagten ausgefallen war, wurde sie am Mittwoch nachgeholt. Und am Ende stand eine harte Strafe: 14 Monate muss die 57-jährige Geschäftsfrau Angelika A. ins Gefängnis, falls das Urteil rechtskräftig wird.

"Das Verhalten ist nicht nur dreist, sondern strafbar", begründete die Richterin ihr Urteil, und: "Wie soll ich da zu einer positiven Sozialprognose kommen", fragte sie die Angeklagte angesichts eines ganzen Berges an offenen Forderungen.

Widersprüchliche Aussagen

Die Staatsanwältin warf Angelika A. in der Anklageschrift vor, trotz einer "faktisch bestehenden Zahlungsunfähigkeit" und unter "Vorspiegelung falscher Tatsachen" eine ehemalige Angestellte eingestellt zu haben. "Meine Mitarbeiter waren über alle Aktivitäten informiert", beteuerte Angelika A. Sie habe ihrer Angestellten angeblich bereits vor der Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag erzählt, wie schlecht es um die Firma stehe.

Dem widersprach die frühere Mitarbeiterin, die als Zeugin geladen war: "Ich habe ihr vertraut", sagte sie, sonst hätte sie ihr bestehendes Arbeitsverhältnis nicht gekündigt. "Ich bin erst stutzig geworden, als das erste Gehalt nicht kam." Später habe ihr Angelika A. immer wieder Ausreden aufgetischt: von angeblichen Teilhabern und neuen Krediten. Allerdings kam nach der Anzahlung von 500 Euro auf das erste Gehalt ein halbes Jahr lang kein Geld mehr.

Die Zahlungsunfähigkeit sei nicht absehbar gewesen, beteuerte Angelika A. mehrfach. Dabei verwies sie auf angebliche Aufträge. Bis heute habe sie monatliche Umsätze von 7000 bis 8000 Euro. Allerdings hätten sie ehemalige Mitarbeiterinnen "schlecht geredet", Aufträge seien weggebrochen.

Widersprüche gab es auch bei den aktuellen Schulden: Auf 30.000 bis 40.000 Euro schätzte Angelika A. diese. Ein Polizeibeamter berichtete im Zeugenstand jedoch von mehreren Anzeigen, die laut Richterin auf Grund eines Fehlers bei der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt wurden. Zu der - vom Arbeitsgericht bestätigten - Forderung von gut 19.000 Euro der Mitarbeiterin kamen unter anderem ein Privat-Kredit über 25.000 Euro ihres ehemaligen Vermieters auf den Tisch, daneben offene Handwerker- und Honorar-Rechnungen.

Verteidiger: Kein Betrug

"Betrügen kann ich nur dann, wenn ich jemanden täusche", argumentierte der Verteidiger und forderte einen Freispruch. Es habe sich nicht um eine Zahlungsunfähigkeit, sondern lediglich um eine "wirtschaftliche Schieflage" gehandelt. "Verbindlichkeiten sind natürlich zu erfüllen, aber es liegt kein Betrug vor", sagte er.

Jedoch hatte die Richterin bereits während der Verhandlung eine ganze Liste an Vollstreckungs- und Mahnbescheiden aus der ersten Jahreshälfte 2011 vorgelesen, also vor dem Abschluss des Arbeitsvertrages. "Wenn ich das an der Backe habe, kann ich doch niemanden einstellen", sagte die Richterin, und: "Das müssen Sie wohl verdrängt haben."

Bis heute nicht gezahlt

Trotz der eidesstattlichen Versicherung (früher: Offenbarungseid) Ende 2012 machte Angelika A. auch später noch Versprechungen. So vereinbarte sie mit ihrer ehemaligen Mitarbeiterin Anfang 2013 nach dem Arbeitsgerichtsurteil eine Ratenzahlung: 750 Euro pro Monat wollte sie abstottern. "Die Angeklagte hat bis heute keinen Cent gezahlt", bilanzierte die Richterin.

Während gegen das gestrige Urteil nach Berufung möglich ist, verlas die Richterin einen Strafbefehl, der in der vergangenen Woche rechtskräftig wurde: Angelika A. hatte der Krankenkasse ihrer früheren Mitarbeiterin rund 7600 Euro an Beiträgen vorenthalten und den Betrag veruntreut. 120 Tagessätze waren dafür festgesetzt worden, die die Richterin jedoch in die Gesamtstrafe einbezog.