Gefährliches "Souvenir" sorgt für jede Menge Ärger
Autor: Edgar Bartl
Bad Kissingen, Donnerstag, 14. Februar 2013
Wenn es um Waffen geht, versteht die Justiz überhaupt keinen Spaß. Wegen unerlaubten Besitzes u. a. einer Maschinenpistole wurde jetzt ein Ingenieur verurteilt. Er hatte auch zur "Erinnerung" bei der Bundeswehr in Hammelburg ein MG-Rohr mitgehen lassen. Und dessen illegaler Besitz wird als Verbrechen geahndet.
Bislang war Hans A. (Name geändert) ein absolut unbescholtener Mann. Seit Mittwoch ist er vorbestraft.
Wegen des unerlaubten Besitzes einer scharfen Waffe samt 50 Schuss Munition und eines MG-Wechselrohrs verurteilte ihn das Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit zweijähriger Bewährungsfrist. Außerdem muss A. 1000 Euro an den Volksbund Kriegsgräberfürsorge zahlen. Hier wirkte sich aus, dass A. für vier Kinder Unterhalt zahlen muss.
Urteil sofort rechtskräftig
Das Gericht unter dem Vorsitzenden Matthias Göbhardt folgte dem sehr ausgewogenen Antrag von Staatsanwältin Melanie Roth. Verteidiger Fritz Kubik hatte eine Geldstrafe für ausreichend gehalten. Der Spruch am unteren Limit des Strafrahmens wurde rechtskräftig, da A. das Urteil sofort angenommen hat.
"Es hört sich schlimmer an, als es ist", hatte Kubik zur Anklage gesagt. Der schlimmste Vorwurf: A. hatte als "Souvenir" bei der Bundeswehr einen MG-Lauf mitgehen lassen. Dieses Teil unterliegt dem rigiden Kriegswaffengesetz. Schon illegaler Besitz gilt als Verbrechen. Mindeststrafe: ein Jahr Gefängnis. Das MG-Rohr bewahrte er zusammen mit anderen Maschinenteilen auf. Es muss dort chaotisch ausgesehen haben.
Außerdem hatte er eine funktionsfähige Bren-Maschinenpistole von einem Kumpel quasi im Tausch gegen einen alten Traktor bekommen. Auch das ist mit Strafe bedroht, da es ein Verstoß gegen das "normale" Waffengesetz ist. Dafür gibt es mindestens sechs Monate Haft. Die Waffe lag zerlegt bei ihm daheim herum, geschossen hat A. damit nie. Er ist mehr ein Technik-, denn ein Waffenfanatiker. Schwache Ausreden: Er habe die Dinger vergessen und er habe gedacht, seine Frau habe sie weggetan.
Sprengstoffhunde im Einsatz
Ans Tageslicht kam die Sache, als seine "Ex " ihn wegen Körperverletzung anzeigte und dabei die Waffen(-teile) erwähnte.
Die Polizei durchsuchte mit gut 20 Beamten und zwei Sprengstoffhunden A.'s Anwesen: "Ich hab' gedacht, meine Mutter kriegt einen Herzinfarkt." Landeskriminalamt und Bundeswehr wurden eingeschaltet, es kam zu einer Anklage.
A. war voll geständig. Die Beweisaufnahme geriet zur Nachhilfestunde in Sachen Waffentechnik. Ein Kripo-Beamter baute die MP zusammen ("Munition dürfte praktisch keine drin sein"), zerlegen konnte er sie aber nicht. Da musste A. helfen. Das harmlos aussehende MG-Rohr aus vergütetem Stahl machte keinen sehr gefährlichen Eindruck. Richter Göbhardt ("ich bin ja leider ein Ungedienter") ließ sich informieren. Jetzt weiß das Gericht, was Felder und Züge sind, was ein Polygonlauf ist. Dann stellte Göbhardt fest: "Mit dem Ding als solchem kann man gar nichts anfangen." A. konterte: "Doch, man kann jemanden damit erschlagen."
"Kette unglücklicher Umstände"
Staatsanwältin Roth nannte mit leicht süffisantem Unterton die Beweisaufnahme "interessant, mit Fachsimpeleien und Erinnerungen." Es gehe aber um den Vorwurf eines Verbrechens. Die angeklagten Gesetzesvorwürfe stünden fest. Bei dem MG-Rohr ("an sich nicht gefährlich") liege jedoch ein minderschwerer Fall vor, bei der MP mit Munition allerdings nicht. 20 Jahre habe A. sie ungeschützt aufbewahrt. Zudem habe er die Frist für straffreie Abgabe der Waffen(-teile) verstreichen lassen.
Verteidiger Kubik argumentierte, wenn die Ehe von A. gut gelaufen wäre, säße der "heute nicht hier". Der MG-Lauf sei "nichts ohne das gesamte Waffensystem". A. habe nicht gewusst, dass er gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstieß. Auch der Besitz der MP sei nur ein minderschwerer Fall. Das "Sammlerstück" sei in einem Schrank "herumgedümpelt". Er sprach von einer Kette unglücklicher Umstände. A. schloss sich in seinem letzten Wort an.