Für Corona-Schwänzer wird's eng
Autor: Steffen Standke
LKR Bad Kissingen, Sonntag, 23. Januar 2022
In Esselbach wurden Schüler, die der Schule wegen Corona-Maßnahmen fernblieben, illegal unterrichtet. Doch wie akut ist das Problem im Landkreis Bad Kissingen?
"Aktuell sind dem Landratsamt 14 Schülerinnen und Schüler von Grund-, Mittel- und weiterführenden Schulen gemeldet, die im Zusammenhang mit Corona nicht am Unterricht teilnehmen", schreibt das Bad Kissinger Landratsamt auf Nachfrage. "Im Wesentlichen liegen die Gründe in der bestehenden Masken- und Testpflicht, die die Eltern verweigern." In den Grund-und Mittelschulen tauche das Argument, das Testen sei gefährlich, mehrfach auf.
Am 6. Oktober trat die 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) in Bayern in Kraft. Zwei Tage später schickte das Kultusministerium ein Schreiben an alle ihm unterstellten Schulen und Aufsichtsbehörden. Darin stand, "dass Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer verfassungsrechtlich verankerten Schulpflicht dazu verpflichtet sind, den Präsenzunterricht zu besuchen, auch wenn sie hierzu einen Testnachweis nach den Vorgaben der 14. BayIfSMV beibringen müssen".
Kein Grund für Distanzunterricht mehr
Damit endete eine Art Schonfrist für diejenigen Schüler (und deren Eltern), die den Coronatest verweigerten. Bisher galt das als Grund, in den Distanzunterricht gehen zu können. "Sie konnten ihre Schulpflicht also durch Wahrnehmung der Angebote im Distanzunterricht beziehungsweise Distanzlernen erfüllen und fehlten entschuldigt im Präsenzunterricht", heißt es im Schreiben.
Dies gilt seit Oktober 2021 nicht mehr. Durch Homeschooling wird der Schulpflicht nicht mehr Genüge getan; die Anwesenheit im Unterricht ist Pflicht.
Ein Testzwang bestehe zwar weiter nicht, aber: "Verweigern Schülerinnen und Schüler die Vorlage eines Testergebnisses, sind sie nicht (...) aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen. Sie fehlen damit - mit den entsprechenden Konsequenzen für angekündigte Leistungsnachweise - unentschuldigt. Das Klassenziel wird nicht erreicht.
Schulamtsdirektorin Cornelia Krodel betont, dass den Eltern der 14 Schülerinnen und Schüler bis eine Woche nach den Herbstferien Bedenkzeit gegeben wurde. "Wir haben sie immer wieder auf die neue Regelung aufmerksam gemacht." Danach aber wurden die Corona-Schulschwänzer ans Ordnungsamt gemeldet.
Im Zweifelsfalls Bußgeldbescheid
Das Verfahren läuft laut Landratsamt dann so ab: "Die Schule meldet die Fehltage der Schüler und beantragt, in der Regel nach vorheriger Information der Eltern über die Rechtslage, die Einleitung eines Bußgeldverfahrens wegen Verletzung der Schulpflicht nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten beim Landratsamt." Die Eltern würden ein Anhörungsschreiben erhalten. Danach werde geprüft, ob eine Schulpflichtverletzung vorliegt und ein Bußgeldbescheid erlassen, sofern die Eltern keine entkräftenden Gründe vorbrächten. Oft kämen die Anhörungsbögen nicht zurück, sodass die genauen Gründe in diesen Fällen unbekannt blieben.