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Frankenbrunner Jagdkritiker bekommt vor Gericht recht


Autor: Arkadius Guzy

Frankenbrunn, Donnerstag, 07. Februar 2013

Roland Dunkel versucht seit sechs Jahren zu verhindern, dass auf seinem Grundstück gejagt wird. Nun ist es ihm in einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs gelungen - wenn auch zunächst nur vorläufig.
Jäger geben das Zeichen zum Ende der Jagd. Foto: Archiv/Arkadius Guzy


Für Dominik Storr ist es eine Entscheidung mit rechtsgeschichtlicher Bedeutung. "Es ist die erste Entscheidung dieser Art in Deutschland", erklärt der Anwalt.

Auf dem Grundstück von Roland Dunkel am Ortsrand von Frankenbrunn darf ab dem 1. April vorläufig nicht mehr gejagt werden. Das geht aus einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Januar hervor. Nur die so genannte Wildfolge ist erlaubt. Wenn sich also ein verletztes Tier auf die Fläche flüchtet, darf der Jäger ihm nachspüren und es töten.

"Ich möchte kein böses Blut in der Ortschaft. Ich respektiere auch den Jäger als Menschen", sagt Dunkel. Sein Gegner sei nicht die Frankenbrunner Jagdgenossenschaft. Dunkel geht es "aus tiefster Überzeugung" um den Tierschutz. Daher kritisiere er das Jagdsystem.

Dunkel bemängelt, dass es über die Jahre bisher keine Möglichkeit gegeben habe, das Jagdrecht zu reformieren.

Durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs sieht der Tierschützer nun eine Chance gekommen, in der Öffentlichkeit über das Jagdsystem nachzudenken. Denn er hält es für nicht wirksam, ja geradezu kontraproduktiv: "Der hohe Jagddruck führt nur zu hohen Populationen." Rechtsanwalt Storr, der außer Dunkel eigenen Angaben nach noch weitere Jagdgegner vertritt, hält das Reviersystem für nicht mehr haltbar.

Im Landkreis ist Dunkel bisher der Einzige, der beantragt hat, dass auf seiner Fläche nicht gejagt werden soll. Nach der Berichterstattung über den Gerichtsbeschluss gab es nach Angaben des Landratsamts aber eine unverbindliche telefonische Anfrage. "Selbstverständlich wird dieses Urteil in der Jägerschaft diskutiert werden. Ebenso wird man sich in der Jagdbehörde Gedanken darüber machen", heißt es von der Behörde.

Kritiker sehen Signalwirkung

Den Grund für die hohen Zahlen an Schwarzwild sieht sie in dem immer größeren zusammenhängenden Anbau von Mais und Raps. Darin habe das Schwarzwild Rückzugsgebiete, in denen es nur schwer bejagbar sei. Die immer häufiger auftretenden Masten bei Buchen und Eichen sicherten dem Schwarzwild zusätzlich ein üppiges Futterangebot. Ein Wegfall weiterer Flächen für die Jagd würde laut der Behörde unter anderem zu höheren Wildschäden führen. Auch würden sich Reviere dann kaum noch verpachten lassen.

Die Herausnahme der Frankenbrunner Fläche wird die Jagd aber wohl kaum beeinträchtigen. Sie ist nach Angaben des Eigentümers nicht mal einen Hektar groß. Doch für die Jagdkritiker und Tierschützer hat sie eine Signalwirkung.

Dunkel stellte bereits im Jahr 2007 bei der unteren Jagdbehörde den Antrag, aus der Jagdgenossenschaft auszutreten. Da die Zugehörigkeit zu einer Jagdgenossenschaft eine Zwangsmitgliedschaft ist, scheiterte er mit seinem Versuch und klagte vor dem Verwaltungsgericht Würzburg. Das wies die Klage ab. Dunkel zog vor den Verwaltungsgerichtshof.

Dieser hat nun "in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes der Auffassung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Rechnung getragen, wonach die gesetzliche Mitgliedschaft eines Grundeigentümers, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, in einer Jagdgenossenschaft gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt", wie das Gericht mitteilte. Die Einbindung in eine Jagdgenossenschaft stelle für einen Grundeigentümer, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, eine unverhältnismäßige Belastung dar. Eine endgültige juristische Entscheidung steht in dem Fall noch aus. Denn derzeit arbeitet der Gesetzgeber an einer Änderung des Jagdrechts. Der Entwurf soll das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, auf das sich auch der Verwaltungsgerichtshof beruft, ins nationale Recht umsetzen.